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bekannt, daß sie mit dem Beschlüsse der Nationalversammlung, die Steuerverweigerung betreffend, nicht einverstanden seien. Am 15. 6. 1848 forderten sie die Bürger zu Beiträgen für die deutsche Flotte auf. Im April 1849 begrüßten sie die von der Frankfurter Nationalversammlung gesandte Abordnung, die dem König von Preußen die deutsche Kaiserkrone anbieten sollte.
Um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, wurde 1848 in Potsdam eine Bürgerwehr errichtet. Diese mußte anscheinend bei einer vorübergehenden Ruhestörung eingreifen; wenigstens berichten die Protokolle von einer „Arbeiter-Demonstration", hervorgerufen durch Arbeitslosigkeit. Hierbei wurden eine Anzahl Arbeiter von der Bürgerwehr verhaftet. Das führte zu einer Auseinandersetzung zwischen der Regierung und den Stadtverordneten, die sich gegen „die Zumutung verwahren, daß „der Stadt die Unterstützung aller arbeitsfähigen, aber arbeitslosen Individuen zur Last liege".
In der Folgezeit wurde die städtische Verfassung in einigen wesentlichen Punkten abgeändert durch die in Potsdam am 15. Juli 1853 eingeführte neue Städteordnung vom 30.5.1853. Dieses Gesetz beseitigte den Unterschied von Bürgern und Schutzverwandten, führte das Dreiklassenwahlsystem für die Stadtverordnetenwahl ein, setzte die Mindestzahl der Hausbesitzer unter den Stadtverordneten auf die Hälfte der Gesamtzahl herab, erforderte endlich staatliche Genehmigung für verschiedene Maßregeln. Das innere Verhältnis zwischen den städtischen Körperschaften wurde derartig verschoben, daß nunmehr der Magistrat die führende Stellung erhielt: denn eine Anzahl von Maßnahmen hat er selbständig zu treffen, bei den übrigen bereitet er die Vorlagen vor, stimmt den