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1808 waren die Ämter des Stadtgerichts und des Magistrats vereinigt gewesen; nach der Einführung der Städteordnung wurde der bisherige Justiz-Magistrat umgewandelt in das königliche Stadtgericht. Doch hatte die Stadt fernerhin die Justizkosten zu tragen, soweit die Gerichtsgefälle nicht ausreichten; demgemäß zahlte Potsdam nach den Befreiungskriegen jährlich etwas über 1000 Taler an den Justizfiskus. 1821 wurden zwar auf Grund des neuen Abgabengesetzes die Barleistungen der Städte aufgehoben, doch blieb die Gefängnisbaulast und die Kriminalkostenlast für die Stadt bestehen.
Das jetzige Amtsgerichtsgebäude in der Lindenstraße hatte bis 1817 den Stadtverordneten für ihre Sitzungen gedient. Von da ab überließen es die städtischen Körperschaften dem Justizfiskus zum Nießbrauch; 1818/20 wurde es auf Kosten des Königs umgebaut; hierauf bezieht sich die Inschrift über den Laupteingang: „Königshuld und Bürgersinn dem Stadtgerichte". 1843 überließ die Stadt — gegen Ablösung der Gefängnisbaulast — das Gerichtsgebäude mit dem nördlich angrenzenden Schulhause dem Justizfiskus zum Eigentum. Die eigene Gerichtsbarkeit der Gewehrfabrik wurde 1836, das Gericht des Militärwaisenhauses, das die Gerichtsbarkeit in Vormundschafts- und Nachlaßsachen für das gesamte Stadtgebiet in Anspruch nahm, wurde 1849 aufgehoben. Gleichzeitig wurde das königliche Justizamt Potsdam, das die Gerichtsbarkeit mehrerer Domänen-Ämter über die Dörfer um Potsdam, bis 1818 auch über die Teltower Vorstadt und einige Enklaven in anderen Vorstädten, ausübte, mit dem Stadtgericht vereinigt. Infolge der 1849 vollzogenen Neugestaltung der preußischen Gerichtsverfassung wurde Potsdam der Sitz eines Kreisgerichts, das Teile der Kreise