rechte, oder sei es auf dem Gebiete der Gerichtsbarkeit. Die meisten Historiker neigen letzterer Deutung zu. Sie beweisen das aus allerdings recht dürftig vorhandenen Urkunden und aus der Tatsache, daß die Rolande meist an der offenen Gerichtslaube der alten Rathäuser standen. Nach der Meinung dieser Geschichtsforscher ist daher die Rolandfigur das Zeichen der höheren Gerichtsbarkeit, das zumeist auch das Halsrecht einschloß, gewesen.
Welche Spuren zeigt in dieser Beziehung der Perleberger Roland in der Geschichte unserer Stadt und unserer Heimat? Perleberg war in der Askanierzeit und besonders nach dem Anschluß an die Hanse reich und mächtig und die Hauptstadt der Prignitz geworden. Es strebte, durch Jahrhunderte von klugen Männer geleitet, nach immer größerer Selbständigkeit und nach Erringung von Rechten, die sonst nur den Fürsten und dem Adel Vorbehalten waren. Dazu gehörte auch das Gebiet der Rechtsprechung. Diese geschah damals durchweg nach dem sogenannten Sachsenrecht, das uns um 1230 Eyke von Repkow in seinem „Sachsenspiegel“ niedergeschrieben hat. Es war eine Rechtsprechung unter freiem Himmel und unter Anteilnahme des Volkes. Ein steinerner Richterstuhl aus dieser Zeit steht noch heute in Krampfer. Später, als Urkunden und Protokolle dazu kamen, wurde, um störende Witterungseinflüsse abzuhalten, über die Gerichtsstätte die sogenannte Gerichtslaube gebaut. Diese war von allen Seiten offen, eben um dem Volke die Anteilnahme zu ermöglichen. Als Perleberg um 1300 den alten Teil des jetzigen Rathauses erbaute, schuf es sich auch eine solche offene Gerichtslaube. Unter ihm war der alte, heute leider als solcher nicht mehr benutzte Ratskeller, über ihm der Remter, in dessen prächtigem Gewölbe 1420 die Hohenzollern im sogenannten „Perleberger Frieden“ im norddeutschen Raum anerkannt wurden. Der offene Gerichtslaubenbau, der heute leider mit Fenstern vermauert ist, diente nach altem Sachsenrecht w ohl noch sehr lange der Rechtsprechung, denn 1577 wird der Stadt Perleberg vom Landesfürsten eine Rüge erteilt, daß sie noch immer nicht zur Rechtsprechung nach dem sogenannten „Römischen Recht“ übergegangen sei. An der Ecke dieser Gerichtslaube dürfte auch der alte hölzerne Roland gestanden haben, der 1498 im sogenannten „Roten Buch“, dem ältesten Stadtbuch Perlebergs, erwähnt wird:„Item de Rolanth kostede baven twyntich mark, den meister tho lone vefteygen marck mede gerekent mit aller kostinge“.
Es ist interessant, die uns in der Überlieferung erhaltene Geschichte um diesen Roland kennenzulernen, und darum sei sie hier wiedergegeben. Die Herren des Ländchens Cumlosen, 1246 erstmalig genannt, waren Inhaber der höchsten Gerichtsbarkeit. Als der junge Vritzo de Cumlose infolge