seiner Raubrittertaten vom Herzog Albrecht von Mecklenburg im Jahre 1354 zur Rechenschaft gezogen wurde, war nicht nur sein eigenes Schicksal, sondern auch das seiner festen Burg Cumlosen besiegelt. Sie wurde vollständig zerstört und dem Erdboden gleichgemacht. Heute erinnert nur noch der sogenannte „Rote Acker“, in dessen Boden sich hier und da Ziegelsteinreste finden, an sie. Der Cumloser Roland aber war erhalten geblieben. Um diese Zeit erwarb das aufstrebende Perleberg vom Landesherrn das „Oberste Gericht“. Ludwig der Römer verpfändete den Perlebergern 1359 das oberste Gericht für 30 Pfund brandenburgische Pfennige mit der Beurkundung: „Sie sollen es haben und friedlich behalten solange, bis daß wir ihnen wiedergeben 30 Pfund.“ Die Perleberger wünschten sich also, um ihr neues bedeutungsvolles Privileg auch äußerlich sichtbar zu machen, einen Roland, die Cumloser hatten einen über. Nun saßen, wie unsere Historie berichtet, die Cumloser „Fischwiewer“, die regelmäßig in ihren Kiepen nach langem, hunger- und durstmachendem Fußweg die von ihren Männern in der Elbe gefangenen Fische nach Perleberg brachten, dort in den Gasthäusern sehr in der Kreide. Die Perleberger drängten auf Bezahlung. Da haben die Cumloser Männer ihre Weiber wieder ehrlich g'macht, indem sie kurzerhand ihren schweren eichenen Roland nach Perleberg verkauften. Der Rat der Stadt holte ihn ab und regelte aus dem Stadtsäckel die Forderungen der Wirte.
Sei dem, wie ihm sei: die Perleberger waren stolz auf ihr erworbenes Pri- ileg und auch auf ihren aufgestellten Roland. Sie wahrten ihr Recht des obersten Gerichts und ließen es sich, zahlungsfähig wie sie waren, in der folgenden Zeit von den jeweiligen Landesfürsten, die anscheinend immer in Geldnot waren, stets erneut bestätigen. Sie übten ihr Recht auch konsequent gegen ihre früheren Herren aus. 1479 sperrten sie sogar den Ritter Johannes Gans, einen Nachkommen ihres gleichnamigen Stadtgründers, in den Turm und ließen ihn, nachdem er mürbe war, Urfehde schwören. 1542 aber, als bei den Junkern der Prignitz immer noch die Losung galt: „Reiten und Rauben ist keine Schande, das tun die Besten im Lande“, schnappten sie den Ritter Hans von Wartenberg aus Nebelin, der ihre Kaufmannswagen erleichtert hatte, und machten ihm kurzerhand den hochnotpeinlichen Prozeß. Am „Dienstag nach Andrä“ desselben Jahres richteten sie ihn, trotz aller Protestaktionen des gesamten Adels, vor der Gerichtslaube angesichts des Rolands mit dem Schwerte hin. Der Kurfürst Joachim II. hatte ihnen gegen alle Einsprüche des Adels den Rücken gestärkt. Er mußte sich dafür von diesem an die Tür schreiben lassen: „Jochimken, Jochimken hüde di, fange wi di, so hange wi di!“ — Del Roland aber hatte sich für unsere Stadt als ein mächtiger Schirmhert
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