tätigt. Sie hatte die „Landesherrliche Konzession“ für den Bau einer Eisenbahn von Wittenberge nach Perleberg bekommen. Die dafür benötigten finanziellen Mittel wurden zum Teil durch Aufnahme einer Stadtanleihe beschafft. Außerdem beteiligten sich die Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft und der Provinzialverband der damaligen Provinz Brandenburg an der Finanzierung des Bahnbaues. Mit allen Kräften wurde der Bau ausgeführt und am 15. Oktober 1881 wurde die Eisenbahn im Betrieb genommen.
Was Perleberg möglich war, muß auch uns möglich sein, so dachten die am Prignitzbahn-Projekt Interessierten. Durch den geglückten Eisenbahnbau Wittenberge—Perleberg bekamen sie neuen Mut.
Unter Führung von „Baron Eugen Gans Edler Herr zu Putlitz auf Laaske“ erschien das Prignitzbahn-Komitee erneut auf der Bildfläche. Man bildete einen engeren Arbeitsausschuß. Ihm gehörten je vier Bürger der Städte Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk und Wittstock, sowie 17 Großgrundbesitzer und Bauern aus der Prignitz an. Auch in Mecklenburg bestand ein ähnliches Komitee für den Bahnbau Neustrelitz—Wittstock. Eine Zusammenarbeit unterblieb jedoch, um dem Komitee in der Prignitz die gestellte Aufgabe „nicht zu erschweren“! So bemühte sich das „Prignitzkomitee“ nur um die Lösung der speziellen Fragen des Baues der Strecke Perleberg— Wittstock! Schwierigkeiten entstanden hinsichtlich der Finanzierung. Es wurde verstärkt für das Aufbringen des Baukapitals geworben. Allein, die zahlungskräftigsten Geldgeber ließen sich mit ihrer Zusage Zeit. So lehnte z. B. die Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft endgültig ab, den geplanten Bau finanzieren zu helfen. Sie gab dafür zwei Begründungen: Einmal werde die geplante Eisenbahn mehr Zubringerbahn für die Staatsbahnstrecke Magdeburg—Wittenberge sein, als für die Strecke Berlin— Hamburg und zum anderen sei ihr für die Förderung des Baues von Anschlußbahnen verfügbares Kapital erschöpft. (Die Gesellschaft hatte ihre Unterstützung beim Bau der Strecke Neustadt/Dosse—Meyenburg zugesagt!) Die Provinz Brandenburg erklärte sich zur Unterstützung bereit, wenn auch der Preußische Staat gleichmäßig beteiligt sein würde. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten aber erklärte, daß vorerst noch nicht zu übersehen sei, welches der beiden Projekte im Interesse der Prignitz am meisten der Ausführung wert wäre. Eine Kapitalbeihilfe und die Kon- zessionierung könnten daher vor einer endgültigen Entscheidung nicht zugesagt werden. Dieser Bescheid wird erklärlich, wenn man weiß und bedenkt, daß die Preußische Staatsregierung mit der Berlin-Hamburger Eisenbahnverwaltung Ankaufsverhandlungen begonnen hatte. Für den Fall, daß diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen würden, hatte man
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