Steppenpflanzen ausgezeichnet ist. Darüber hinaus ist besonders bemerkenswert und einzigartig, daß sich an dieser Stelle das feuchte Seeklima mit dem trockenen Binnenklima begegnet, so daß sich Pflanzen aus westlichen und südlichen Lebensbereichen mit den Steppenpflanzen östlicher Herkunft in großer Mannigfaltigkeit zusammenfinden. Man kann die Zahl der hier auf kleinstem Raum wachsenden Blütenpflanzen auf 150 schätzen. Das ist fast ein Fünftel aller in unserem Kreise überhaupt vorkommenden Pflanzenarten. Leider sind einzelne Arten, die früher vorhanden waren, der Anlage von Kiesgruben schon zum Opfer gefallen.
2. Auch die Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten ist noch nicht erfolgt, doch in Kürze zu erwarten. Es sind zunächst zwei Gebiete vorgesehen: ein Teil der Perleberger Weinberge, deren Südzipfel das soeben besprochene Naturschutzgebiet ist, und ein Teil der Perleberger Stadtforst. Der Höhenzug Weinberge—Golm ist ein Os, eine eigentümliche eiszeitliche Bildung, deren Entstehung in einem früheren Aufsatz unserer Zeitschrift behandelt worden ist („Unsere Heimat“, Nr. 3/1955). Dieser Wallberg zählt zu den größten seiner Art in Norddeutschland und ist ein bedeutsames geologisches Naturdenkmal. Da in ihm hochwertiger Kies (Betonkies) abgebaut wird, ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ihn in seiner Gesamtheit unter Schutz zu stellen. So hat man sich entschlossen, die Südwesthälfte von Perlhof bis zur Chaussee Perleberg—Groß-Buchholz als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und die Nordosthälfte mit dem Golm der wirtschaftlichen Nutzung bei Vermeidung planlosen Abbaus zu überlassen. Dabei bleibt die große offene Heidekrautfläche am Westhang („Unsere Heimat“, 1955 5) unversehrt erhalten. Als zweites Landschaftsschutzgebiet ist in Aussicht genommen ein Teil der Perleberger Stadtforst zu beiden Seiten der Chaussee nach Wilsnack. Er umfaßt die städtische Vorderheide vom südlichen Stadtrand bis Bollbrück und einen Teil der südlich anschließenden Hinterheide, um die dort gelegenen Dünenhöhen (Krohnsberge) und Hochmoore mit ihrem eigentümlichen Pfianzenbestand („Unsere Heimat“, 1955/2) mitzuerfassen.
3. Naturdenkmäler sind seit längerer Zeit in größerer Zahl unter Schutz gestellt. Sie gehören sämtlich dem Pflanzenreiche an. Es handelt sich um Einzelbäume, Baumreihen, Hecken oder geschlossene Bestände von Bäumen oder Sträuehern. Sie sind in folgender Liste nach Ortschaften geordnet zusammengestellt. Von einer näheren Beschreibung oder genaueren Angabe ihres Standortes ist abgesehen worden.
Birkholz (Mankmuß): 1 mehrstämmige Buche Bootz (Garlin): 1 Eiche Groß-Buchholz: 4 Maulheerbäume
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