WILHELM POREP,WITTENBERGE
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Die Entwicklung des Handwerks geht bis in die vorgeschichtliche Zeit zurück, wie es Funde aus uralten Grabstätten verraten. Freie germanische Bauern lebten in alter Zeit in „Markgenossenschaften“, Gutshandwerker in „Hofinnungen“. Etwa um das Jahr 1100, als das Recht noch meistens ein Faustrecht der Mächtigen war, nahmen die städtischen Handwerker das alte Genossenschaftswesen ihrer Ahnen wieder auf und vereinigten sich zu einer Zunft oder Gilde. Der Name „Gilde“ ist altgermanisch und bezeich- nete eine Genossenschaft zur Förderung gemeinschaftlicher Zwecke und Interessen und des Rechtsschutzes, der damals vom Staat nur in ungenügendem Maße gewährt wurde. Für das politische Leben der Städte, an deren Verwaltung sie teil hatten, waren die Zünfte nicht ohne Bedeutung. Auch die sittliche und wehrhafte Erziehung ihrer Mitglieder ließen sie sich angelegen sein. Selbst die Gerichtsbarkeit in Berufsangelegenheiten wurde von den Gildemeistern und Ältesten ausgeübt. Das für die Zünfte geltende Recht (Statuten) war niedergelegt in den Zunftrollen, auch Zunftbriefe, Amtsrollen, Schrägen genannt, die von Stadtherren, Domherren oder Fürsten bestätigt waren.
Als eine der wichtigsten und angesehensten Gilden der Prignitz ist nach den Privilegienbriefen die der Schuhmacher in Perleberg anzusehen, im Jahre 1239 errichtet. Sie war von allen Gilden der höchste Steuerzahler mit jährlich 9 Thalern und 18 Groschen, das Dreifache z. B. der Bäckergilde. Als Aufnahmebedingung galten: Bürgerrecht, untadeliger Ruf und eheliche Geburt, letztere belegt durch den Geburtsbrief oder Geburtseid.
In den meisten märkischen Städten standen Tuchfabrikation und Tuchhandel im Vordergrund, z. B. in Kyritz, Perleberg, Pritzwalk und Wittstock. Die Tuchmacher hießen auch Wollweber (in Perleberg die Woll- weberstraße!) oder Lakenmacher, ihre Konkurrenten waren die Gewandschneider, welche die Stoffe verkauften. Das Hauptabsatzgebiet war in Lübeck (Deutsche Hansa!)
Unter König Friedrich Wilhelm I., der 1734/37 in seinen „Generalprivilegien“ mit alten Vorrechten der Zünfte aufräumte, und unter Friedrich II. bildeten sich die Gilden der Kaufleute und Krämer, die sich bisher zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit keiner Gilde angeschlossen hatten.
In den Freiheitsbriefen der Schneider um die Jahrhundertwende 1500 fällt die Bannzone auf, die um jede Stadt als Schutz gegen Geschäftsbeeinträchtigung gezogen wurde. Kein Geselle durfte „schwarz“ arbeiten, Pfuscher konnten gepfändet und bestraft werden. Die Schneidermeister auf den Dörfern hießen Landmeister, besonderes Vorrecht für die Be-
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