Deutsche Rundschau.
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Provinzialgebietes vermehrten die militärische Macht Roms also nur durch ihre Tribute, nicht durch ihre waffensähige Mannschaft.
In einer anderen Lage befanden sich diejenigen Staaten, welche nicht durch Eroberung, sondern durch Bündniß zu Rom in Abhängigkeit getreten waren. Steuern konnte man ihnen nicht abverlangen; dafür nahm man ihre Kriegshülse bis zu dem Maße in Anspruch, wie es der Vertrag jedes Einzelnen erlaubte. Je nach den Verpflichtungen, welche sie übernommen hatten, waren also ihre Leistungen sehr verschieden, bei den meisten aber ziemlich gering. Wenn man in Spanien Krieg führte, wurden Wohl auch die spanischen Verbündeten mit herangezogen, wenn in Syrien, die syrischen, aber während der römische Bürger überall kämpfte, wo es Roth that, wurde der Bundesgenosse nur selten fern von seiner Heimath verwendet. Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten des Transportes, wußte man eben mit so buntscheckigen Heeren nichts an- zusangen, wie sie sich aus den Kontingenten aller der Völkerschaften, welche den Römern dienstbar Waren, nothwendig ergeben hätten; der Feldherr hätte die Kampfart, welche jeder seiner Truppen eigentümlich war, nicht gekannt, der fremde Soldat das lateinische Kommando nicht verstanden. Regelmäßigen Zuzug verlangte man daher nur von den Verbündeten, welche den Römern an Sprache, Sitten und Bewaffnung gleichartig waren. Wenn man die Hülfe der außeritalischen Bundesstaaten nur gelegentlich anrief, fehlten die Kohorten der Latiner in keinem römischen Heere.
Die Streitmacht, welche man einem Konsuln anvertraute, bestand in der Regel aus zwei Legionen und zwei Alae, so benannt, weil ihnen im Kampfe die Ehrenplätze aus den beiden Flügeln eingeräumt wurden. Jene wurden aus römischen Bürgern gebildet, diese setzten sich aus den Kohorten zusammen, deren jede das Kontingent einer italischen Bundesstadt umfaßte. Die Legion zählte je nach dem Bedürfniß 4—6000 Mann, und die Ala pflegte ihr gleich zu sein. Der beherrschende Staat stellte also regelmäßig die volle Hälfte der Armee. Ja seit im Jahre 89 v. Chr. das Bürgerrecht allen Italikern verliehen war, siel das Lundesgenössische Element, wenigstens soweit es ständig gewesen war, ganz hinweg. Die Unterthanen und die provinzialen Verbündeten bot man zwar noch hin und wieder auf, doch liegt es in der Natur der Sache, daß diese Streitkräfte um so unbrauchbarer geworden waren, je weniger man sie gebraucht hatte.
So lastete der Kriegsdienst mit voller Schwere auf Römern und Latinern, und unter diesen ausschließlich auf den Besitzenden, d. h. in erster Linie auf den Bauern und Ackerbürgern. Denn der städtische Gewerbebetrieb war unbedeutend, und die Zahl der großen Grundbesitzer natürlich viel zu klein, um für die Zusammensetzung der Heere irgendwie in Betracht zu kommen. So lange Rom sich noch mit seinen nächsten Nachbarn herumschlagen mußte, erschien es ganz natürlich, daß der Bauer, der durch die Verwüstung der Aecker und das Wegtreiben von Vieh und Knechten am schwersten geschädigt wurde, zur Verteidigung von Hab und Gut selbst die Waffen ergriff. Auch war diese Pflicht nicht eben drückend, da die Kriege sich meist in kurzen Sommerfeldzügen abspielteu. Bot sich eine militärische Aufgabe, so hob der Beamte, dem ihre