Heft 
(1894) 81
Seite
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Wirthschafts- und finanzpolitische Rundschau.

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Wegs aus den befähigtesten Elementen des deutschen Volkes rekrutire, ist heute weiter als je verbreitet, und wir haben alle Veranlassung, die finanzielle Seite der Vorbildungssrage nicht in einer Weise zu regeln, welche den Kreis der Personen, aus denen der Staat seine zukünftigen Diener zu wählen hat, noch mehr beschränkt. Noch weit bedenklicher aber ist es, daß das Gesetz mit denhöheren Lehr­anstalten" in einem Athemzuge die Fachschulen nennt, für die ebenfalls einan­gemessenes Schulgeld" obligatorisch gemacht wird. Die Fachschulen hätte das Gesetz weit eher unter die Veranstaltungen zählen sollen, welchevorzugsweise den Be­dürfnissen der unbemittelten Volksklassen" dienen, und für welche die Gebühren überhaupt nicht obligatorisch gemacht sind. Fachschulen sollen in erster Linie Handwerkerschulen sein. Sie sollen dem Handwerker, der vom Polytechnikum ausgeschlossen ist, wenigstens die Möglichkeit geben, das geringe Maß theoretischer Fachbildung sich anzueignen, das ihn befähigt, den Fortschritten seines Faches zu folgen. Gegen das Handwerk stürmt heute auf der einen Seite die Concurrenz des Großkapitals ein und aus der andern Seite die immer bedrohlicher werdende Arbeiterbewegung, für deren socialistische Zukunstspläne die Annahme, das kleinere Handwerk habe sich überlebt, gewissermaßen die Voraussetzung bildet. Mitteninne zwischen beiden hat heute eine maßvolle Politik die überaus schwierige Ausgabe, von dem Handwerkerstande, dem rechten Typus des deutschen Mittelstandes, möge sein Schicksal in Zukunft sein, welches es wolle, für die Gegenwart zu retten, was zu retten ist. Der Handwerkerstand wird mehr leisten, wenn er mehr leistungs­fähig sein wird. Die Handwerkersrage ist eine Bildungssrage, und zwar in erster Linie eine Frage der Fachbildung. Es gehört zu den bedauerlichsten Zeichen der einseitigen Zusammensetzung unseres preußischen Abgeordnetenhauses, daß derartige, von einer völligen Verkennung dieser Bildungsinstitute zeugende gelegentliche Be­stimmungen angenommen werden, ohne daß auch nur Aufhebens davon gemacht würde. Freilich corrigirt sich ein Fehler durch den andern. Solange in Preußen das Fachschulwesen so darniederliegt, solange die große Mehrzahl der Gemeinden überhaupt keine Fachschulen hat, sind natürlich derartige Bestimmungen auch nicht gerade sehr schädlich.

Gebühren können die Gemeinden ferner für Handlungen ihrer Organe erheben. Heutzutage werden die Gemeindebehörden für eine Menge Dinge in Anspruch ge­nommen, für welche unentgeltliche Dienste zu leisten kein Anlaß vorliegt. Zu einer Zeit, da die Nothwendigkeit des Bauconsenses bloß als ein Druck der Allge­meinheit aus den Einzelnen empfunden wurde, mag es unmöglich gewesen sein, sich denselben noch gar bezahlen zu lassen. Aber heutzutage, wo Jedermann das Be­wußtsein hat, daß die Beaufsichtigung der Bauten zu einem bedeutenden Theile im Interesse des Bauenden geschieht, wo thatsächlich auch der Bauherr den Sach­verständigen spart, durch den er die Sicherheit seines Baues würde controliren lassen, unterliegt es keinem Bedenken, wenn die Gemeinde für die Bauaufsicht, die sie leistet, auch eine Rechnung präsentirt. Mit der Beglaubigung von Unter­schriften werden überall die Gemeindebehörden belästigt, während in den meisten Fällen doch kein Anlaß besteht, den Notaren unentgeltlich Concurrenz zu machen.

Wahrend es sich bei den Gebühren meistens um kleine, aber fortlaufende Be­träge handeln wird, stellen dieBeiträge", welche die Gemeinden von jetzt ab zu Veranstaltungen größeren Styls erheben sollen, in der Regel einmalige, aber große Summen dar. Schon jetzt haben die Gemeinden das Recht, die Herstellung neuer Straßen durch Beiträge der Anlieger zu decken, und das diesbezügliche Gesetz bleibt in der Hauptsache weiter in Kraft. Allein dies Gesetz versagte gegenüber den Durchbrüchen im Innern großer Städte, welche nicht neue Straßen schaffen, sondern an den Zughistorischer" Straßen sich anlehnten. Auch sind Straßen keineswegs die einzigen Veranstaltungen, welche die Gemeinden unternehmen. Wasserleitungen, Feuerlöschanstalten u. A. m. können aus diese Art errichtet und namentlich in kleineren Gemeinden erleichtert werden. Bei der Umlegung ist die