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Deutsche Rundschau.
Schwieriger, als die Erfüllung dieser Aufgabe, ist die der Schaffung neuer Institute für den Mobiliar- oder Personalcredit, öezw. die Anpassung der bestehenden Einrichtungen an die vorhandenen, noch nicht befriedigten Bedürfnisse. In beiden Beziehungen war man darüber einig, daß, während die einzelnen Anstalten für den hypothekarischen Credit sich auf einen großen Kreis von Personen und Gütern erstrecken können, die Einrichtungen für den persönlichen Credit sich auf kleinere Kreise zu beschränken haben, in denen die persönlichen und Vermögensverhältnisfe der Einzelnen sich noch von ihren Nachbarn einigermaßen überblicken lassen.
Im klebrigen gingen die Ansichten darüber, welcher Art diese Anstalten sein sollen, aber doch auseinander. Während die meisten Conferenzmitglieder, die sich über diesen Gegenstand geäußert haben, für selbständige Anstalten waren, die nur dem Personalcredit zu dienen hätten, wollten andere, nach dem Vorgänge einiger Landschaften, die Gewährung des Personalcredits mit der des Realcredits seitens derselben Anstalt in irgend welche Verbindung bringen. Die selbständigen Creditanstalten wurden von den einen als Genossenschaften gedacht, die durchaus aus eigenen Füßen stünden, ähnlich wie die Raisfeisen'sche Darlehnskassenvereine, während nach anderen Conferenzmitgliedern, zu denen auch A. Wagner gehörte, die Institute für den Personalcredit Organe des Politischen Verbandes: der Gemeinde, des Kreises, des Bezirks, der Provinz, des Staates und des Reiches sein sollten. Gegen diesen letzteren Plan wurde, wie ich glaube mit Recht, eingewendet, daß die Interessen der Mitglieder der politischen Gemeinde mit denen einer Kreditanstalt nicht ohne Weiteres identisch sind. Würde z. B. nicht nur in, sondern auch von der Gemeinde eine Personalcreditanstalt ins Leben gerufen, so müßten selbst diejenigen Mitglieder der politischen Gemeinde, die, wie etwa diejenigen, die keine Grundstücke besitzen, gar kein Interesse an der Gewährung von Credit an die ländlichen Grundbesitzer haben, dennoch für die Verbindlichkeiten dieser Kreditanstalt einstehen. Hieraus könnten dann leicht Reibungen und Antagonismen unter den Mitgliedern des politischen Verbandes entstehen, die doch lieber zu vermeiden wären.
Wie die Entscheidung aber immer ausfallen möge, so ist doch zu verlangen, daß der Staat für das Vorhandensein genügender Organisationen auch für den Personalcredit Sorge trage. Diese Aufgabe ist um so dringender, eine je größere Rolle der Entwicklung des Personalcredits in Zukunft zugedacht ist.
Endlich ist auch die Frage, durch welche Organe die ins Auge gefaßte Schuldentlastung durchgeführt werden soll, auf der Konferenz gestreift worden. Auch hier kann die erfreuliche Thatsache constatirt werden, daß ein Bedürfniß nach neuen Organen nicht ausgetreten ist, indem man allgemein der Ansicht war, die vorhandenen Organe würden vollkommen genügen, um auch diese Ausgabe zu übernehmen und durchzuführen. Als solche Organe wurden namhaft gemacht: die alten Generalcommissionen, Provinzial-Hülfskassen, Landschaften, Landescreditkassen, Rentenbanken und die neuen Landwirthschafts- kammern.