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Deutsche Rundschau.
immer seltener und theuerer, der Werth des Taels sei von 1000 aus 1600 Cash gestiegen, die Staatseinkünfte geriethen in Verwirrung, Unterschleise seien an der Tagesordnung und der Handel sei desorganisirt. Die Engländer ruinirten die Körper und das Vermögen der Chinesen und die schärfsten Maßregeln, die Todesstrafe gegen alle Uebertreter, müßten ergriffen werden, um dem überhandnehmenden Hebel zu steuern. — Der Beamte, der sich in seiner Berichterstattung über die Denkschrift Hwang's am schärfsten in diesem Sinne ausgesprochen, der General-Gouverneur von Hu-kwang, Lin Tss-sü, wurde mit der Durchführung der erforderlichen Maßregeln betraut, zum General-Gouverneur der beiden Kwaugs ernannt und nach Canton geschickt.
Lin's Vorgehen, das ebenso sehr aus die „Zähmung der Barbaren" überhaupt als gegen den Opiumhandel gerichtet war, und das selbst von Hia Sieh, dem Verfasser eines Werkes über die chinesischen und westlichen Beziehungen aus den sechziger Jahren, als übereilt und falsch bezeichnet wird, führte zu dem durch den Frieden von Nanking im August 1842 beendigten Kriege; die chinesische Regierung mußte für das im März 1839 gewaltsam weggenommene und verbrannte Opium eine Entschädigung von sechs Millionen Dollars (damals dreißig Millionen Mark) zahlen, aber bei den Friedensverhandlungen wurde merkwürdiger Weise des Opiumhandels sonst gar keine Erwähnung gethan, wie der chinesische Autor schreibt, „weil unsere Staatsmänner sich fürchteten, die Frage des Verbots der Opiumeinfuhr wieder anzuregen und aus der anderen Seite auch nicht die Einfuhr sanctioniren wollten". — Das Er- gebniß dieser eigentümlichen Politik war, daß Opium während längerer Zeit überhaupt zollfrei einging und der Verbrauch sehr zunahm, bis die Behörden sich entschlossen, für bestimmte Zwecke, wie die Reorganisation der Armee, Abgaben davon zu erheben, die allmälig von 24 bis auf 48 Dollars für die Kiste stiegen. — Nach dem Kriege von 1858, der mit der Opiumfrage selbst nichts zu thun hatte, wurde bei den Verhandlungen über den einzusührenden Tarif von den chinesischen Bevollmächtigten selbst, ohne irgend welchen Druck oder auch nur Anregung von Seiten der englischen Unterhändler, wie trotz aller gegenteiligen Behauptungen der Antiopium - Gesellschaft unzweifelhaft seststeht, die Ausnahme von Opium in den Tarif beantragt, freilich nicht unter seinem alten chinesischen Namen „zap'ieiUZ sondern unter dem neuen, verschämteren „fremde Drogue", und der Kaiser hob alle das Opiumrauchen betreffenden Verbote auf mit Ausnahme der auf Beamten, Soldaten und Eunuchen bezüglichen, welche in Kraft blieben.
Die Auferlegung eines festen Zolls auf Opium machte indessen den Schwierigkeiten, welche die Einfuhr dieses Artikels mit sich brachte, kein Ende; die Besteuerung desselben, sowie er in den inländischen Verkehr überging, blieb in den Händen der Loealbehörden und unterlag damit allen den Schwankungen und Unregelmäßigkeiten, welche sich aus den wechselnden Bedürfnissen derselben wie ans der Habsucht und Bestechlichkeit der einzelnen Persönlichkeiten ergaben. — So kam es, daß ein großer Theil des Inland- Zolles statt in die öffentlichen Kassen in die Taschen der Beamten stoß, Während zu gleicher Zeit der Schmuggelhandel von Hongkong aus nach dem