Heft 
(1894) 81
Seite
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Deutsche Rundschau.

Wohl nicht mit Unrecht, annahm, daß das Verfahren des Kaisers nicht un­wesentlich durch Einflüsterungen der Jesuiten bestimmt worden sei. Bene­dict XIV. erklärte daher die von Mezzabarba abgegebenen Erklärungen süu unzulässig und bestätigte die Entscheidung Clemens' XI. durch die Bullellx guo 8in«ulari", durch welche der Streit endgültig gegen die Jesuiten entschieden wurde.

Wie man auch über die Haltung der Jesuiten in dieser Frage denken mag, so läßt sich nicht in Abrede stellen, daß sie die Folgen richtig beurtheilt hatten, welche die Entscheidung des päpstlichen Stuhles für die Zukunft der katholischen Missionen nach sich ziehen mußte. Wie der Streit zwischen Bettelorden und Jesuiten den Untergang des Christenthums in Japan herbei- sührte, so hat der Ausgang des Kampfes zwischen Dominikanern, Lazaristen und Ni88ion8 ätraog6r68 einer- und den Jesuiten andererseits sehr wesentlich zu den Verfolgungen beigetragen, denen die katholische Kirche in China seit der Sendung Tournon's ausgesetzt gewesen ist. Unter Kanghi's Nachfolger, Jung-chsng (17231735) nahmen die Maßregeln gegen die Missionare einen viel schärferen Charakter an, und wenn Kienlnng's (17361795) persönliches Wohlwollen gegen die in Peking ansässigen Jesuiten, die inzwischen durch die 1773 erfolgte Aushebung des Ordens laicirt worden waren sich immer gleich blieb, und er ihnen sogar die Mittel zum Wiederaufbau ihrer 1775 ab­gebrannten Kirche gab, so wurden doch unter ihm, wie unter Kia-king (1797 1820) die Verfolgungen gegen die eingebornen Christen wie gegen die fremden Missionare, die sich heimlich im Lande aushielten oder in dasselbe einschlichen, immer heftiger und die Zahl der Opfer, die ihre Glaubenstreue mit dem Tode bezahlen mußten, immer größer. Erst die Jahre 1844 und 1845 brachten hierin insofern eine Aenderung, als der Kaiser Taokwang, in Folge der durch den französischen Gesandten de Lagrens gemachten Vorstellungen, die Aus­übung der christlichen Religion durch die Chinesen im Innern genehmigte, die Thätigkeit der Missionare aber ans die öffentlichen Häfen beschränkte, mit dem Zusatz, daß, wenn dieselben sich doch ins Innere begäben, sie nicht als Ver­brecher behandelt, sondern nur ausgewiesen werden sollten. Erst durch die Verträge von 1858 und 1860 wurde den Missionaren der Zutritt zum Jn- lande wieder gestattet.

Heute bestehen in China einunddreißig apostolische Vicariate, von denen acht (Mandschurei, Ost-, West- und die Südszechuen, Wnnan, Kwangsi und Kwangtung) denNi88ion8 ätrangäreZ cw Oarw", fünf (Nord- und Westchili, Che- kiang, Süd- und Nordkiangsi) den Lazaristen, vier (Süd-und Ostchili, Kiangnan) den französischen Jesuiten, sechs (Nordshantung, Shansi, Nord-, West- und Ost Hupe, Shensi) italienischen Franciskanern min. od86rv, eine (Süd Hunan) italienischen reformirten Franciskanern, zwei (Honan und Hongkong) den italienischenNi88ion8 etrangärsZ äs Nilan", eine (Fokien mit Formosa) spanischen Dominikanern, eine (Nord Hunan) spanischen Augustinern aus Manila, zwei (Mongolei und Kansu) den belgischen ,Mi88ion8 strangero^ß eine (Süd Shantung) den deutschen Missionaren des Steyler Hauses angehören, während in Macao ein portugiesisches Bisthum errichtet ist.