Heft 
(1894) 81
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Deutsche Rundschau.

Man muß nur diese Löhne mit denjenigen vergleichen, welche in anderen Berliner Jndustrieen gezahlt werden. Abgesehen von denjenigen Erwerbszweigen, zu denen eine besondere Kunstfertigkeit gehört, z. B. bei den Ciseleuren, Lithographen, Ver­goldern u. s. w., sind sie nirgends höher, in den meisten Fällen erheblich niedriger. Die ungelernten Arbeiter in den übrigen Jndustrieen haben einen Durchschnittslohn von 1617 Mark, während der geringste Lohn in den Brauereien sür Hosarbeiter und Flaschenspüler 1921 Mark beträgt. Bei den gelernten Arbeitern gehen die Löhne in anderen Jndustrieen mit Ausnahme der Maschinenindustrie, der Metall­verarbeitung und der Luxuspapiersabrikation nicht über 27 Mark sür die Woche hinaus. Danach wird es Jedermann einleuchten, daß in den Arbeitsbedingungen und den Löhnen innerhalb der Berliner Brauereien Grund zu Klagen und zu Streitigkeiten nicht vorhanden war, daß es srivol ist, von Hungerlöhnen zu sprechen, wie es in den socialdemokratischen Zeitungen täglich geschieht.

Daß die Brauereien bereit waren, dem gelernten Brauer das Erlangen von Arbeit zu erleichtern, ihn von dem Ansprechen um Arbeit in den einzelnen Betrieben zu befreien, mag daraus erhellen, daß sie sich mit den Brauern über einen Arbeits­nachweis verständigten, der den Arbeitnehmern einen fast ausschließlichen Einfluß aus die Besetzung der Stellen gewährte und den Betriebsleitern vollständig die Hände band.

Sämmtliche Brauergesellen, die in Berlin Stellung finden wollten, hatten sich bei dem Arbeitsnachweis zu melden und in dessen Listen sich emtragen zu lassen. Sobald von dem Betriebsleiter ein Brauergeselle gebraucht wurde, hatte er dies anzuzeigen, und die Bewerber, die ihm der Reihenfolge der Anmeldung nach zugesandt wurden, auch anzustellen. Anfänglich mußte jeder so Ueberwiesene angenommen werden; später änderte man dies ab und räumte den Brauereien das winzige Recht ein, aus drei vorgeschlagenen Bewerbern einen zu wählen. Das Recht, selbständig, mit Ueber- gehung des Arbeitsnachweises, Jemanden anzustellen, stand den Brauereien nur in geringem Umfange zu und sollte nur gelten sür Verwandte, Bekannte oder sonst aus irgend einem andern Grunde Empfohlene. Diese in keiner Industrie Deutschlands durchgesührte Centralisation des Arbeitsnachweises ist von den übrigen Jndustrieen scharf getadelt worden, und sie wurde auch sür die Brauindustrie eine Quelle ewigen Unfriedens; denn sie hatte selbstverständlich die Folge, daß alle Arbeitsuchenden, welche Anschauungen sie auch von Hause aus mitbrachten, dem unmittelbaren Einfluß der Gewerkschaften anheimfielen. Dieser Einfluß steigerte das Machtbewußtsein der Brauergesellen in einer Weise, daß die in jedem Betriebe nöthige Disciplin im Lause der Zeit sich lockerte.

Wurde ein Brauergeselle aus irgend einer Ursache, wegen directer Widersetzlichkeit gegen seine Vorgesetzten, wegen lässiger Arbeit oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die Arbeitsordnung entlassen, so nahm er seine Zuflucht zu der sogenannten Lohncommission der Brauer, die immer aus seiner Seite stand und oft mit der Drohung des Verrufes die Wiederaufnahme in die alte Arbeitsstelle zu erzwingen suchte, was auch sogar in einzelnen Fällen gelungen sein soll. Dieses gesteigerte Selbstgefühl dieser einen Kategorie von Arbeitnehmern hat naturgemäß auf die übrigen, in den Hülssbetrieben beschäftigten Arbeiter zurückgewirkt, namentlich aus die Böttcher, welche ähnlich organisirt waren, wie die Brauer. Es war daher nicht zu verwundern, daß ein Theil derselben sich sür berufen hielt, sür die seit vier Jahren ausgestellte Forderung, den 1. Mai als Feiertag der Arbeiterklasse zu betrachten, die Fahne zu erheben.

Die in den Brauereien beschäftigten Böttcher versuchten den ersten Vorstoß. Ihre Absicht war nicht unbekannt geblieben, und die Leiter der Brauereien fühlten die ganze Tragweite eines solchen Vorgehens. Sie glaubten, nicht allein im eigensten Interesse, sondern in dem der gesammten deutschen Industrie, einen besonderen Klassen-Feiertag ablehnen zu müssen, und beschlossen, derartige Forderungen ein für- alle Mal zurückzuweisen. Am Morgen des 30. April erschienen aus den Comptoiren