Heft 
(1894) 81
Seite
452
Einzelbild herunterladen

452

Deutsche Rundschau.

erhob sich gegen denbrutalen Act eines kleinen Ringes von Kapitalisten", gegen die bloße Willkür und den Unternehmerttbermuth", gegendie Bierprotzen" und dieHerren vom Darrboden, Wasserfärber" und dergleichen.

In neun öffentlichen Volksversammlungen, in denen der ganze Schatz von Schmähworten, über den die deutsche Sprache verfügt, gegendie Herren vom Bierring" verwendet war, wurde zunächst über sieben Berliner Brauereien der Verruf erklärt, sofort in Kraft gesetzt und von den Betroffenen auch bald verspürt. Wären nicht einige Brauereien, darunter leider auch eine größere, gewesen, die der gemeinsamen Sache untreu wurden und um eines augenblicklichen Vortheils willen zu den Socialdemokraten übergingen, so hätte der Verruf eine Wirkung nicht haben können. Denn eine völlige Enthaltung von jeglichem Biergenuß, namentlich während der Sammeltage, wäre nicht durchzuführen gewesen, obwohl die Arbeiterschaft eine Enthaltsamkeit an den Tag legte und legt, die auch von der gegnerischen Seite anerkannt zu werden verdient. So aber fanden die Arbeiter und ihre Anhänger einen, wenn auch minderwerthigen, Ersatz in den jungen, nicht genügend vergohrenen und nicht genügend abgelagerten Bieren der Ueberlänfer.

Die Stimmung verbitterte sich mehr und mehr, andere Kreise, namentlich die Gastwirthe, wurden in Mitleidenschaft gezogen.

Ein von dem Vorsitzenden des Berliner Gewerbegerichtes unternommener, von vornherein aussichtsloser Einigungsversuch hat den Kamps nur verschärft und die Arbeiterschaft veranlaßt, den Verruf aus sämmtliche, dem Verein der Brauereien von Berlin und Umgegend angehörigen Brauereien auszudehnen. Ein vollständiges Ueberwachungssystem wurde von den Socialdemokraten eingeführt. Es tauchten in den Wirthschasten mit Arbeiterkundschaft jene sogenanntenBierschnüffler", meist ausgesperrte Arbeiter, aus, welche die Wirthe überwachen, controliren und sogar so weit gehen, von ihnen wie von den Flaschenbierverlegern, Vorkosthändlern u. s. w. zu verlangen, daß sie ohne Rücksicht aus ihre sonstige Kundschaft nur boycottsreies Bier führen sollten. Man dehnte die Wirkung sogar über den Bereich von Berlin aus und verfolgt auch in anderen Städten die Berliner Biere, indem man jeden Kaufmann, welcher sie weiter führt, mit Verruf auch für seine anderen Maaren bedroht. Die Gastwirthe standen zwischen zwei Feuern. Sie sollten einerseits den Wünschen der socialdemokratischen Kundschaft nachgeben, andererseits auf das bürgerliche Publicum Rücksicht nehmen. Ein großer Theil der Gastwirthe, namentlich der Saalbesitzer, auch sonst schon von den Socialdemokraten bedrängt, stellte sich aus die Seite der Brauereien und bildete jenenVerein der Saalbesitzer", dessen Mitglieder ihre Säle den socialdemokratischen Versammlungen entzogen. Die Schwierigkeiten, mit denen die Gastwirthe zu kämpfen haben, wurden immer größer, und als der Verein der Berliner Gastwirthe einen erneuten Einigungsversuch machte, boten beide kämpfenden Parteien im Interesse der kleinen Gastwirthe und im Interesse der Arbeiter, von denen ja auch viele wegen der durch den Boycott nothwendig ge­wordenen Betriebseinschränkung nachträglich hatten entlassen werden müssen, die Hand, um iu Verhandlungen einzutreten. Das Bedürsniß nach Frieden schien aus beiden Seiten vorhanden zu sein, und die Verhandlungen wurden in durchaus conci- lianter Weise geführt. Die Brauereien verlangten die Einstellung und Entlassung der Arbeiter nach eigener Wahl als ein Recht der Arbeitgeber, welches die Besitzer und Directoren der hiesigen Brauereien durchaus für sich in Anspruch nehmen müßten. Unter Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes erklärten sich dann die hiesigen Brauereien bereit, erstens nach Aushebung des Boycotts von den am 16. Mai entlassenen Arbeitnehmern diejenigen nach Bedarf wieder einzustellen, welche um Arbeit nach­suchen und sich nach dem Ermessen der betreffenden Arbeitgeber für deren Betrieb eignen würden, d. h. es sollte die Zugehörigkeit zur socialdemokratischen Partei oder zu einer Organisation der Arbeiter keinen Grund für die Zurückweisung der betreffen­den Arbeiter bilden. Zweitens erklärten sie sich bereit, nach Aufhebung des Boycotts mit den Vertretern der Brauereiarbeiter über die Wiedereinführung eines ArbeitL-