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B. H. Strausberg in Berlin.
Von Eisenbahnen und seine Stellung als Aufsichtsbehörde in der Lage ist, künstliche Resultate Herbeizufuhren, durch welche finanzielle Vortheile erreicht werden, die sonst nicht erwachsen würden. — Hierbei bleibt noch zu berücksichtigen, daß, wie bedeutend auch der Gewinn sein mag, es nicht mit der Würde des Staates in Einklang zu bringen ist, einen solchen durch Manipulationen, die auch nur den leisesten Anklang von ungebührendem Gebrauch der Staatsmacht gegen Privat-Jnteressen haben, zu erzielen. Selbst die bedeutendsten Resultate in finanzieller Beziehung stehen übrigens in gar keinem Verhältnis; zu den Nachtheilen einer Mißstimmung im Publicum, durch welche, wie dieses heute der Fall, der Unternehmungsgeist des Volkes gelähmt worden ist. — Es kann selbst unter Annahme des correetesten Verfahrens nicht die Stellung der Behörden heben, wenn die Regierung in fortwährenden Verhandlungen mit verschiedenen Directionen (die Beamte der Actionaire sind) steht, und wenn in Folge dessen sich Börsenmanöver entwickeln, ans denen sich Majoritäten bilden, die nur aus reinen Spcenlations-Interessen sich in den Besitz von Actien setzen, und Transaetionen sanctionirt werden, bei denen das Interesse der wirklichen Actionaire des Privatpublicums geradezu geschädigt wird, jedenfalls aber nicht in die Waagschale fällti).
Die bei uns prüvalirende Neberzeugung, daß es erlaubt und patriotisch ist, im Interesse der Allgemeinheit den Einzelnen zu schädigen, ist der Art in Fleisch und Blut übergegangen, daß selbst ein wahrhaft ehrenhafter Beamtcn- stand, bei dem die Meisten in ihren eigenen Angelegenheiten jeden Gelvinn verschmähen, der sich vom höchsten ethischen Standpunkte ans nicht rechtfertigen läßt, im falsch verstandenen staatlichen Interesse ohne Scrupel sich bei Manipulationen betheiligt, die nicht gutgeheißen werden können. — Die Volksbeglücker in unseren Kammern sind in gleicher Weise Privatinteresscn feindlich und begünstigen und unterstützen die Regierung, wenn es ihnen sonst politisch paßt, in einer nicht zu rechtfertigenden Behandlung der Privatinteressen. — Das Verfahren der preußischen Regierung den Eisenbahnen gegenüber läßt sich in Folgendem kurz znsammenfassen:
Als die preußische Negierung noch nicht den vollen Werth von Eisen-
Z Wenn die englische Regierung, wie das bei der Uebernnhme der Telegraphen- üinien in England der Fall war, sich für den Ankauf ähnlicher Objecte entschließt, so ist cs dort üblich, daß das Parlament diesen Beschluß durch ein Gesetz bestätigt, es sind dann die Gesellschaften, resp. Besitzer zur Abtretung verpflichtet. Dieses Verfahren ist durch das dort angenommene Prineip sanctionirt, daß das Parlament (Krone, Peers und Eommons) befugt ist, durch Gesetz Alles zu bestimmen, was demselben im allgemeinen Interesse erforderlich scheint. Ein solches Gesetz verleiht der Regierung Eppro- priations-Rechte und es entscheidet dann eine für diesen Zweck bestimmte Behörde über den Werth der zu übernehmenden Objecte. Hierbei gilt immer die dem Staate würdige Anschauung, daß der volle Werth ohne jede Beeinträchtigung des Privat-Jnteresses und ohne Benutzung momentaner, den Werth beeinflussender Verhältnisse bezahlt wird. Es muß einleuchten, wie bei einem solchen Verfahren die Börsen-Speeulation und Alles Ungeziemende vermieden wird.