Zwei fragen, die nicht brennen.
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Periode, während welcher diese ihren Verkehr gewissermaßen anderen Bahnen abringen müssen, verlängert wird, in wieweit die Mittel, welche der Staat durch seine Bahnen anwendet, um diejenigen Bahnen, die er erwerben möchte, in ihrem Verkehr zu schädigen, sind Alles Fragen, die bis jetzt keiner gründlichen Prüsnng unterworfen worden sind.
Ebensowenig ist man sich klar darüber, ob es wichtiger ist, vermehrte Verkehrswege zu besitzen, selbst wenn diese sich nicht rentiren, oder ob die Steuertrast des Landes dadurch leidet, daß sich bestehende Bahnen zwar hoch rentiren, ganze Landesgebiete aber vom Welthandel, von dem Verkehr und ihren Erzeugnissen ausgeschlossen sind. — Ferner hat keine erschöpfende Debatte darüber stattgefunden, ob dem Verkehr, also dem Wohlstand des Landes, inehr gedient wird mit einer Einheitlichkeit und Systematisirung der Tarife oder mit denjenigen Vortheilen, die aus einer freien Concurrenz aus dem Tarifwesen zu erzielen sind, — ob es zu erwarten steht, daß Staatsbeamte, wenn sie das ganze Bahngebiet beherrschen und durch nichts gedrungen sind, alle ihre Kräfte anzuspannen, um Erleichterungen, Erweiterungen und welche anderen Vortheile im Verkehr herbeizusühren, dieses in demselben Grade vermögen würden, wie es die Verwaltung von Privatbahnen thun müßte, wenn sie, sich frei bewegend, einer Concurrenz gegenüber stände, die im Kampf um's Dasein sie zwingen würde, Nichts unversucht zu lassen, den Verkehr für sich zu gewinnen.
In der Neigung unserer Volksvertretung, überall Bevormundung des Publicums gut zu heißen, findet man es denn auch begründet, daß die Eisenbahnfrage immer nur von diesem Standpunkte aus behandelt wird, und Alles scheint sich darum zu drehen, ob und wie die Eisenbahngesetze so verändert werden können, daß die Bahnen prosperiren müssen, während dies eigentlich Sache der Betheiligten selbst ist.
Ter Staat hat das Recht, die Eisenbahnen, sie als Verkehrs- und öffentliche Wege betrachtend, zu Allem anzuhalten, was billiger Weise im Interesse des öffentlichen Verkehrs liegt. Im klebrigen sind Eisenbahnen wie Individuen zu behandeln, die für sich zu sorgen haben, und denen es überlassen bleiben muß, zu prosperiren, so gut sie können.
Es scheint mir verständlich, daß man den Eisenbahnen Beschränkungen auserlegen kann, da, wo die Ausübung ihrer Rechte mit den öffentlichen Interessen collidirt. Man kann mit vollem Recht verlangen, daß in der Zahl der Züge, in deren Schnelligkeit, in dem Tarif re. für die Allgemeinheit gesorgt wird; niemals aber kann es im Interesse der Allgemeinheit liegen, die Eisenbahnen in ihrer Concurrenz zu stören, selbst wenn sie mit Verlust fahren wollen.
Wenn der Staat der alleinige Besitzer von Bahnen ist und vom engen Gesichtspunkte der Rentabilität ausgeht, so kann man allerdings gegen den Ban von Eoncurreuzbahnen sein und den Verkehr, wie es auch den Gegenden schädlich sein würde, zwingen, die bestehenden Wege zu wählen; niemals wird