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8. Kapitel.
Die Ausübung der göttlichen Gebote muß, wie bekannt, von dem Gedanken begleitet sein, hierdurch den Willen des Allerhöchsten zu erfüllen. Denn die Ausübung der religiösen Pflichten hat nur Werth und wird nur in dem Falle von Schöpfer wohlgefällig aufgenommen, wenn bei der selben nur die Absicht geherrscht hat, die göttlichen Gebote zu befolgen und damit das Wohlgefallen des Schöpfers zu erlangen. Liegen aber der Ausübung der religiösen Pflichten selbstsüchtige Zwecke zu Grunde, so ist nach Ansicht des
n der Ausübende nicht allein dem Gözendiener gleich zu achten, sondern er stehet auch auf einer viel niedrigern Stufe als dieser.
Wie wohl aber alle Handlungen des Jehudi os
לשם וכל מעשיך יהיו לשם שמים: feint miiffen, wie es heist שמים
so bestehet dennoch ein großer Unterschied zwischen den Geboten gegen Gott und denen gegen die Menschen. Während erstere nur durch die Absicht Dow awh ihre volle Bedeutung erhalten, sind legere auch ohne die Absicht Dow ow als moralische und tugendhafte Handlungen anzusehn.
Die Gründe hierfür mögen vielleicht darin zu suchen sein. daß die Ausübung der Pflichten gegen unsere Nebenmenschen schon von der Vernunft gelehrt und geboten wird, weshalb ihre Bedeutung auch nicht von der Religion allein abhängt und zweitens gereicht in jedem Falle die Erfüllung unserer Pflichten unseren Mitmenschen gegenüber zum Wohle derselben.
Durch diesen Gedanken kann auch eine schwierige Stelle in Talmud ihre Erklärung finden.
und Begierden von Natur aus dem Guten zugewendet sind?
החינם ירא איוב את אלד' הלא אתה שכת בעדו
Das Verdienst eines sol
chen könne wie die Schrift meint, nicht, von so großer Bedeutung sein, wenn die tugendhafte Lebensführung desselben vor äußern schädlichen Einflüssen bewahrt bleibt.