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Gültigkeit. Denn die Lehren derselben sind, wie gesagt, in der Natur unserer Seelenkräfte begründet und der Wirkung derselben angemessen.
12. Kapitel.
Manchem Menschen sind schon von der Natur moralischen Eigenschaften eingepflanzt, die mit den göltlichen Geboten und Verboten übereinstimmen,
Diese ihm innewohnenden Eigenschaften veranlassen ihn zur Erfüllung der göttlichen Pflichten und rufen in ihm eine natürliche Abneigung gegen die Sünde hervor, so daß die Befolgung des Guten und die Vermeidung des Bösen in naturmäßiger Weise geschieht.
Obwohl aber die Naturgeseze von Gott geschaffen sind und die Seelenkräfte des Menschen darum göttlichen Ursprunges sind, so darf dennoch nicht die Erfüllung der göttlichen Pflichten und die Unterlassung des Verbotenen nur in Folge natürlicher Neigungen geschehen, sondern nur die göttliche Lehre soll dazu uns veranlassen, d. h. wir sollen dies thun, weil die Thora es uns zu thun befiehlt, wie es heißt: 58
יאמר אדם אי אפשי בבשר חזיר אלא אפשי אבל התורה אסרה .עלי
Turch diesen Gedanken ließe sich eine sehr auffallende Stelle in Talmud erflären. Diese lautet:
רבי פתח אוצרות
בשני בצורת ואמר יכנסו בעלי מקרא בעלי משנה בעלי תלמוד בעלי אגדה אבל עמי הארץ אל יכנסו דחק יונתן בן עמרם ונכנס א"ל רבי פרנסני א"ל קרית שנית אמר לאו א"ל אם כן במה אפרנסך א"ל פרנסני כעורב וככלב פרנסו יתיב רבי וקא מצטער אמר אוי לי שנתתי פתי לעם הארץ( ב"ב פ"א)
Die Schwierigkeit dieser Stelle liegt nicht nach unserer Ansicht etwa in der Frage des Rabbi an den verkannten Gelehrten, ob dieser po oder лw u. s. w. gelernt habe; denn es liegt ja in der Natur des Menschen, daß er sich zu demjenigen hingezogen fühlt, mit dem eine Aehnlichfeit im Berufe oder Stande ihn verbindet.