Literarische Notizen.
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brach. Costa begleitet den König von dem Jahre 1845 an, wo das „Erwachen Italiens" erfolgte, bis zu seinem Tode; die Erzählung ist durchweg von einer Wärme, welcher sich kein Leser zu entziehen vermag. Die letzten Worte des Königs waren: „Ich sterbe; mein Haupt wird schwer; ich will gern sterben, gern." Das Volk glaubte nicht an seinen Tod: es harrte auf ihn wie die Deutschen auf ihren Kaiser Friedrich.
Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. 1 Theil. Bis zur Reformation des Kammergerichts vom 8. März 1540. Bearbeitet von I>r. für. Friedrich Holtze, Amtsrichter in Berlin. Berlin, Franz Vahlen. 1890.
Die Versuche, eine Geschichte des ältesten und bedeutendsten preußischen Gerichts, des Berliner Kammergerichts, zu schreiben, reichen bis zum Jahre 1660 zurück. Sie sind bisher wesentlich daran gescheitert, daß zuviel gegeben werden sollte. Neben dem Kammergerichte sollten die anderen Gerichtshöfe, neben dem Prozeßrechte das bürgerliche Recht in die Darstellung einbezogen werden. Der Verfasser des hier vorliegenden, auf vier Theile berechneten Werkes beschränkt sich, wie mir scheint mit Recht, darauf, nur die Geschichte des Kammergerichts, diese aber möglichst vollständig zu geben. Die erste Hälfte des zur Zeit vollendeten ersten Theils enthält nach einer knappen, klaren und übersichtlichen Darstellung der Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Herrscher bis zum Jahre 1540 eine Art Vorgeschichte des Kammergerichts, dessen Namen zuerst im Jahre 1468, eigenthümlicher Weise in einer nicht in Kraft getretenen Bestallung eines Herman Möller aus Gardelegen zum Fiscal-Procurator vorkommt. Das Kammergericht ist der höchste, am Hofe des Kurfürsten tagende, nicht auf Grund landesherrlichen Spezialbefehles, sondern auf Grund fester Ordnung sitzende Gerichtshof. Wie sich dieser Gerichtshof im Laufe der Jahrhunderte ganz allmälig aus den zahlreichen, verschiedenartigen, in ihrem Wirkungskreis und ihrer Zuständigkeit fortdauernd wechselnden märkischen Gerichtshöfen herausgebildet hat, wird vom Verfasser bis S. 120 geschildert. — Der übrige Theil des vorliegenden Bandes enthält eine eingehende Darstellung und Würdigung der ältesten und der reformirten Kammergerichtsordnung vom 8. März 1540. Zu welcher Zeit die älteste Kammergerichtsordnung in praktischer Geltung gewesen ist, und welche Theile von ihr in Gesetzeskraft gestanden haben, läßt sich mit Sicherheit nicht mehr Nachweisen. Das in der bekannten Sammlung von Mylius angegebene Jahr 1516 ist jedenfalls nicht richtig, um diese Zeit waren die Arbeiten an dem Entwurf noch nicht abgeschlossen. — Das Werk ist wohl in erster Linie für den Fachjuristen bestimmt, weswegen sich auch vielleicht die (hauptsächlich in den ersten Abschnitten recht breite) Polemik gegen abweichende Ansichten, insbesondere des im Jahr 1869 verstorbenen bedeutenden Rechtshistorikers Kühns,
nicht wohl vermeiden ließ. Gleichzeitig aber finden wir in ihm zahlreiche und darunter viele neue Züge aus der Kulturgeschichte der Mark Brandenburg, welche für jeden Forscher auf diesem Gebiete von hohem Werthe sind. Die Publikationen der Ilnilell States
Z'evIoZ'ieril Snivez. IVuslrinZton, dovern-
ment ftrintivA Ottiee.
Der eben erschienene achte Band der Berichte der dnitaä Ltutes MoloZioal Lurva^ (Washington 1889) gibt Veranlassung zu dem folgenden Hinweis auf die großartige Thätigkeit und die wissenschaftlichen Erfolge der geologischen Untersuchung der Vereinigten Staaten. Die dem Staatssekretär des Inneren unterstellte Survax veröffentlicht seit 1880 Berichte, Mono- graphieen, Bulletins und statistische Arbeiten. Die Ersteren, mächtige Großoctavbände von 500 bis 1000 Seiten, überreich ausgestattet mit Karten und Illustrationen, liefern außer Berichten über die einzelnen Zweige der Verwaltung, über die topographischen und geologischen Beobachtungen, über die zugehörigen physikalischen und chemischen Untersuchungen, über die Statistik der Production der Bergwerke u. s. w., noch Berichte der einzelnen Mitarbeiter für das verflossene Arbeitsjahr, sowie zahlreiche größere wissenschaftliche Aufsätze. Im achten Band werden außer dem Direktor siebenundzwanzig Mitarbeiter aufgezählt. Die bis jetzt vorliegenden fünfzehn Monographien — mit vielen Tafeln, z. Th. mit großen Atlanten in Folio aus- gestatkete Ouartbände — enthalten die Specialuntersuchungen über einzelne Floren, Faunen und Erzlagerstätten. Die Bulletins—bisher 58— behandeln auf 1—20 Octavbogen einzelne Kapitel: Mineralien, Gesteine, Versteinerungen, Höhenmessungen, Grenzen der Vereisung, Bibliographie u. s. w. Sie sind bestimmt, die wissenschaftliche Erkenntniß schnell zu verbreiten, daher ihr niedriger Preis, meist 10—15 Cents, höchstens 20 Cents (^-105 Pfennigen) für 369 Seiten mit 33 Illustrationen! Unter dem Titel: Ni- narul rssoureos ol tüs ftnittzä 8tut68 werden seit 1883 (bis jetzt fünf Bände von je 600—1000 Seiten, der Band für 50 Cents käuflich!) eingehende Berichte über die Pro? duction der Metalle und nutzbaren Mineralien (Kohlen, Schiefer, Kalk, Gyps u. s. w.), über Einfuhr und Verbrauch aller dieser Stoffe in den Vereinigten Staaten mit zahlreichen Analysen und Vergleichstabellen von der „86ction ob mininA 8tuti8tio8 nnä teelinoIoZ^" veröffentlicht. Danach betrug z. B. der Werth des 1887 in den Vereinigten Staaten producirten Goldes 33 Millionen Dollars und zeigte gegen 1886 eine Abnahme von etwa 1,9 Millionen Dollars, während der Werth der Silberproduction in 1887, 53^/8 Millionen Dollars, gegen 1886 um 2^/s Millionen Dollars stieg.
Da ein weiteres Eingehen auf die wissenschaftliche Bedeutung aller dieser Schriften hier nicht am Platze ist, mag nur noch die Liberalität hervorgehoben werden, "welche in der Vertheilung der Berichte herrscht. Sie werden jeder an ihren: Inhalt interessirten Körperschaft, ja fast jedem Fachmann zugestellt.