Heft 
(1879) 26
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Isidor Soyka in München.

Genesung oder den Tod erwarten. Wer Pestkranke gepflegt, solle sich 10 Tage lang jedes Verkehrs mit andern enthalten, den Priestern wurde befohlen, die Kranken zn besuchen und der Behörde zu melden. Alles Gut der Verstorbenen sollte der Kirche zufallen.

Ebenso bestand bereits im Jahre 1471 ans Mallorca eine vollständig eingerichtete, nach einem von Lncian Colomines entworfenen Reglement ver­waltete Pestqnarantaine (Haeser). Sehen wir nun, wie es in Mitteleuropa, speciell in Deutschland, mit der Abwehr beschaffen war. Als ältestes Denk­mal osficieller Fürsorge gegen die Pest liegt mir vor:

Ain wunderbare instruction vnd vnterwysnng wider die pestilentz her- sliessend von kayserlichem Hoff vnd allerbewärtesten doctoribus jn cristinlischer vn haydescher nacion fanden worden mügen, Memmingen 1494."

Diese Verordnung beschäftigt sich nun größtentheils mit der wie wir sageil wollen individuellen Prophylaxe; für alle Verrichtungell des täglichen Lebens, Schlafen, Aufstehen, Waschen w., werden heilsame Rathschläge ertheilt, ja auch die geistige Sphäre wird in den Capiteln, die da handelnvon zorn und vorcht"von trewren vnd trübsal" in das Bereich der ärztlichen Für­sorge gezogen. Wir erfahren sodann, daß die verschiedenen Winde, je nach ihrer Richtung verschiedene hygienische Bedeutung haben:die vom Aufgang der Sonne sind gut, die von Mitternacht sind noch besser die allerbesten. Die von Niedergang der Sonne sin bös und die von mittentag sind noch bößer und die allerbösesten," vor diesen und allen Abendwinden soll man sich Hillen.

Allzugroße Wärme in der Wohnung während des Winters wird wider- rathen, dann solle man sich hüten besondersvor böser Luft und pestilentzischer Materie", erste soll man reinigen durch Anzünden großer Feuer, durch Ver­brennen wolriechenden Holzes.

Beim Ausgehen soll man svwol Mund als auch Hände mit wolriechenden Substanzen versehen.

Wir vermissen hier noch jene Maßregeln allgemeiner Natur, die doch schon in einer frühen: Periode in Anwendung gekommen waren. Auch das, ein halbes Jahrhundert später veröffentlichteRegiment/ gesielt allain für die/) so vnuermeydlich in Pestilentzischen lufften verharren vnd beleiben müssen. Saltzbnrg 1553," zum großen Theil in seinen hygienischen Maßregeln mit dem Vorigen übereinstimmend, enthält noch wenig weitergehendere Verordnungen, doch wird schon auf die Schädlichkeit der Ausdünstungen voi: Düngerhaufen niderschittung", Friedhöfen, Metzgereien,Vischbüncken" hingewiesen, mau soll Winde meiden, die daweyend von sterblichen Orten." Der Krankheits­keim wird hiebei gemeiniglich alsgifftiger Dampfs" gedacht,so vmb die prüft sich enthalt/ dem Hertzen ondas zueylt."

Dieselbe Grundanschauung von dem höchst nachtheiligen Einfluß der Verunreinigung des Bodens, der Lust, von der Begünstigung, die solche Ver­hältnisse der Entwickelung und raschen Ausbreitung des Krankheitskeims geben, finden sich dann in: