Heft 
(1879) 26
Seite
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lieber den gegenwärtigen Stand der jdestfrage. 225

Eins Erbarm Raths der Statt Nürnberg vernewte Gesetzt und Ordnung von wegen besorgender einreissender Sterbensleufft 1575."

Die Anordnungen, die hier zur Assanirung der Stadt getroffen waren, stehen entschieden schon auf einer relativ hohen Stufe.

Da wird vor Allen: vor Verunreinigung der Gassen und Straßen durch Abfälle des menschlichen Haushalts gewarnt; die flüssigen Abfälle sollen in die Pegnitz oder den Vischbach ansgeleert werden, und durften auch die Bader bei Androhung großer Strafe das Blut, das sie entnommen, nicht anders wohin, als in fließendes Wasser gießen.

Wir erhalten übrigens ein ganz interessantes, wenn auch nicht sehr ästhetisches Culturbild von dem damaligen Aussehen einer Stadt wie Nürn­berg, die zu der Zeit doch gewiß zu den blühenderen und bedeutenderen gezählt werden konnte. Wir lesen:

Dieweil auch von den Misten, so allhie in den Gassen hin vnd wider/ etwas lang ligen bleiben/ vil böß vnnd vbels geschinacks entspringt/ der sonderlich diser zeit also zu gedulden/ nit allein beschwerlich/ Sondern auch gefehrlich vnnd nachtheilig/ So setzt ein Erbar Rathe/ im selben dise maß/ Das einichen Mist lenger nit/ denn zwen tag also aufs der Gassen liegen bleiben/ Sonder in solcher zeit hinweck vnd hinauß gefürt/ Insonderheit aber gar kein Mist mitte:: im: die Gasse::/ nider geschickt oder gelegt werden/ In: fall aber das solchs durch jemand/ wer der were/ nicht beschehen/ vnnd also verlast würde/ des derselbig Mist alsdann/ zu sampt verwnrcknng der gesetzten peen/ einem Pfund Noui/ einen: jeden: preiß vnd frey sein soll/ den seines gefallens weck zu füren."

Nur nebenbei sei hier der sich öfter wiederholenden Eigenrhümlichkeit gedacht, nach der überall das WortGeschmack" seinen Platz findet, wo wir den AusdruckGeruch" erwarten.

Die prophylaktischen Maßregeln erstreckten sich ferner auch auf die Hausthiere; Schweine mußten innerhalb zehn Tage weggeschafft werden:

Dieweil derselben Mist vnd Gestanck diser krankheit fürderlich ist."

Für die von der Krankheit Befallenen war für den Genesungsfall eine Art Ouarantaiue festgestellt; sie mußten sich wenigstens einen Monat von allen Gemeinschaften, Versammlungen, Kirchenbesuch re. fern halten. Bezüg­lich der Erkrankten selbst wurde für thunlichste Jsolirung gesorgt durch Errichtung eines Lazareths, in welches alle Befallenen geschafft werden sollten. Der Verkehr mit Kranken, ja selbst die Begleitung des Leichenzuges, sollte möglichst vermieden werden. Mit großer Strenge wurde einen: etwaiger: Verkaufe von Kleidern, Wäsche und sonstigen Gebrauchsgegenständen Pestkranker entgegengetreten;das Lehnen dinglach der kranken Person sollte nindert nnderstwo/ dann beim ausfluß der Pegnitz" gewaschen werden,nicht einmal in: Vischbach," der ja durch die Stadt floß.

Das an Pestepidemien so reiche 17. Jahrhundert bringt uns zahlreiche mitunter recht voluminöse Pestordnnngen, auch Oonsckü: nntiloömien betitelt.