Heft 
(1879) 26
Seite
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Isidor 2oyka in München.

Wir wollen wieder eine von Amtswegen erlassene herausheben, als ein Critcrium der damals maßgebenden Anschauungen.

DiePestordnung, nach welcher in des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Bernhards Herzog zu Sachsen, Jülich . . . rc. Landen Sr. Fürstl. Durchl. Unterthauen Angehörige und Schutzverwandte wider die jetzo anderswo grassirende Pest/ oder wenn dieselbe durch Gottes Verhengniß künstig auch in ein oder andren Ort dero Landen einschleichen solte/ mit Göttlichem Beistände sich zu richten und zu verwahren haben. Meiningen 1681"

Hier tritt uns bereits eine bis üüs Detail ausgearbeitete Organisation des gestimmten Sanitätsdienstes entgegen, die, wenn strenge befolgt, gewiß manches Gute im Gefolge haben mußte.

Vor Allem sucht man sich gegen die Gefahren, die der Verkehr mit sich brachte, zu schützen. Niemand durfte in eine Stadt eingelassen werden, der nicht einen richtig ausgestellten, unverdächtigen Paß besaß, aus dem ersichtlich war, daß er sich innerhalb 40 Tage an keinem inficirten Orte aufgehalten. Leuten, die aus inficirten Orten kamen, oder auch jenen, die mit solchen ver­kehrt hatten, war jeder Eintritt untersagt. Hieran schloß sich ein vollständiges Verbot der Einfuhr von Maaren ans inficirten Orten, sowie anderseits ein Befehl zur Verproviantirung der Bewohner.

Vieh, das aus verdächtigen Orten stammte, mußte zuerst in's Wasser- getrieben, geschwemmt und rein abgewaschen werden.

Hervorzuheben ist auch das Verbot, wonachden Pappiermüllern nicht zu gestatten ist, daß sie zu den Pappiermachen aus frembden Herrschaften/ aufs ihre Pappier-Mühlen/ Haderlumpen zuführen lassen."

Für Ankömmlinge, die verdächtige Orte berührt hatten, war eine sechs- wöchentliche Quarantäne an einem unverdächtigen Ort festgesetzt. Briefe und Pallete mußten vor dem Thore unter freiem Himmel von dem Ueberbringer geöffnet und durchräuchert werden. Das Recept für das hiezu erforderliche. Räucherpulver lautet:

Nehmet: Schassgarbe/ Rauten/ Bocksbart/ Wermuth jedes 2 Büschel.

Birckenrinden/ Bockshorn, jedes 1 Pfund.

Gemeinen Schwefel 1/2 Pfund.

Briese aus inficirten Orten mußten durch Essig gezogen und nachher getrocknet werden.

Bei Annäherung der Pest wurden aber diese Maßregeln noch ver­schärft. Die Pässe dursten gar nicht angefaßt werden, sondern mußten von Ferne aus die Erde niedergelegt, dann mit einer Zange oder einem vorn gespaltenen Stock ausgehoben und durchräuchert werden, ehe sie ausgemacht und gelesen wurden, die Säuberung der Straßen und Häuser, die Assanirung der Stadt, wie wir dies jetzt nennen würden, wurde noch strenger gehandhabt, als dies im vorigen Jahrhundert geschehen. Der Unrath wurde durch von der Obrigkeit bestellte Vehikel entfernt, sodann Revisionen in den Häusern und Höfen vorgenommen, ob überall für gehörige Reinhaltung Sorge getragen