-- lieber den gegenwärtigen Stand der ^»eftfrage. 227
nun die Cur anbelanget/ ist selbe/ sofern das Uebel in seiner Vollkommenheit/ etwas schwer/ und fast mehrerntheils umsonst, nicht zwar/ als ob wider diese Landesverderbliche Straf-Kranckheit der allgütige Gott/ gleich anderen/ kein Mittel erschaffen und noch nicht erfunden wäre worden; sondern/ weilen dieses anklebende und in seiner Erhöhung vollkommene Pest Gift/ sonderlich bei jungen/ hitzigen und vollblütigen Leuten dermassen geschwind „durchtringet/ daß/ ehe und bevor/ sonderbar arbeitsame/ unmüssige/ auch „mehrers zu leiden gewohnte Menschen die Wirkung solches Nebels empfinden/ „allbereits das ganze Geblüt schon in ein verderbliche Zerriu- und „Zertheilung gebracht worden." Deshalb legt der Verfasser größeres Gewicht aus die Nrasssrvatorla, die er in Ura686rvator1a polltioa und I'E8orvatoria UrasÄckia luecllea theilt. Aber auch aus seiner Darstellung leuchtet die Unzulänglichkeit der ersteren ein, indem man wegen Erfolglosigkeit derselben nur zu häufig zu den Uru68ervatoru8 Urassicllm ineckieis greifeil mußte, die dann auch nicht allzuviel ausgerichtet haben sollen.
In diesem Jahrhundert treffen wir auch noch die einer frühen: Periode entstammende Verhängung der „allgemeinen Quarantaine" an, bei welcher, nach erfolgter Verproviantirung der Stadt, sämmtliche Einwohner sich in ihre Häuser einschließen mußten, und jeder Verkehr, mit Ausnahme von Seiten der Commissüre und sonstiger Amtspersonen, so lange aufgehoben war, bis mau einfah, daß diese Maßregeln von keinem Erfolg begleitet waren, ja sogar das Nebel verschlimmerten, und daß man, da fortwährend neue Pestfälle auftraten, die Duarantaine bis in's Unendliche hätte fortsetzen müssen. Solche Erfahrungen hatten denn auch zur Folge, daß sich allmälig die Reaction gegenüber dieser Maßregel geltend machte und man selbst das Verschließen insieirter Häuser aufzugebeu begann. Interessant durch seine Motivirung ist das betreffende Capitel in den „approbirteu Anstalten in Pestzeiten" :c. Regensburg 1719. Hier heißt es: „Und da sonsten zu Anfang dieser Kranck- „heit/ sobald sie jemand in einem Hause befällt/ fast durchgehends es also gehalten worden/ daß selbige Häuser unverzüglich geschlossen oder vernagelt/ und niemanden aus oder einzugehen verstattet/ und also die Gesunden mit ..den Kranken zugleich eiugesperrt gehalten worden; so haben wir/ nach reiffer „Neberlegung/ solches/ wo nicht unchristlich/ dennoch höchst schädlich/ und dem „darunter gesuchten Zweck selbsten entgegen befunden/ masten aus solche Weise „der Schrecken/ sowol außer Hauses und in der ganzen Stadt/ als auch „sonderlich bei den Verschlossenen vermehrt, und dadurch das Uebel nur ärger „und vielfältiger ausgebreitet wird/ indem die mit denen Krancken eingesperrte „Gesunden/ da ihnen alle freye und gesunde Luft benommen/ fast nothwendig „auch erkrancken/ auch bloß aus Mangel der nöthigen Wartung beyde zugleich „zu Grunde gehen müssen/ weilen auch die sorgfältigsten Anstalten nicht „zulänglich/ ihnen das Behörige zu reichen." „Es war deßhalb blos an: „Anfang bey den ersten dreh oder vier Häusern die Verschließung vorzunehmen „wann aber solchem ungeachtet/ das Malum weiter greiffen solle/ würde solche
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