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Die staatliche und sociale Lutwickelung Japans.
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Cültur von weit größerer Bedeutung als bei uns. Es beruht auf dem Ahnencultns; die Familie läßt man nicht aussterben, resp. ihren Namen nicht erlöschen, um die Verehrung der Ahnen auch in der Zukunft zu sichern.
Nicht allein die Samurais, sondern auch das gewöhnliche Volk haben dieses Herkommen bewahrt. Das letztere hat allerdings nicht nöthig, die Adoptionsfälle der Behörde auznzeigen, wohl aber die Samurais als Privi- iegirte und Inhaber erblicher Renten. Nachdem jetzt die Capitalisirung der letzteren erfolgt ist, besondere Privilegien für den Samurai-Stand auch nicht mehr bestehen, ist die Anmeldung der Adoptionen für den Staat eigentlich nicht mehr von Interesse; dieselbe dürfte aber dennoch fortfahren obligatorisch zu sein und auch aus das gewöhnliche Volk ausgedehnt werden, da Adoptionen Civilstandsacte von eben solcher Bedeutung sind, als Heirathen und Geburten, deren Registrirung seit einigen Jahren eingesührt worden ist.
Die Gemeinden.
Tie Organisation der Stadt- und Landkreise ist nach der Restauration an die Stelle des Feudalwesens getreten und beruht ans europäischen Prineipien.
Tie Gemeindeverwaltungen in den Dörfern und Städten hingegen sind ziemlich so geblieben wie vor Alters. An der Spitze derselben steht der Kotcho oder Gemeindevorsteher. Die Ernennung desselben steht zwar dem Präfeeten zu, er wühlt aber in der Regel einen angesehenen Ortseingessenen. Die Gemeindevorsteher haben zunächst die Civilstandsregister zu führen, auch stehen ihnen gewisse notarielle Befugnisse, als Legalisirnng von Unterschriften, Ausfertigung von Kaufverträgen und Cessionsaeten über liegendes Eigenthum zu. Sie haben, was zur Zeit des Taikunats ihre Haupt obliegenheit war, ferner darüber zu wachen, daß die Bauern nach stattgefundener Ernte ihre Steuern pünktlich an die Kassen abliefern, daß die Dorfwege und die Dämme und Wasserleitungen der Reisfelder in Stand gehalten und die Landstraßen, die das Dorsgebiet berühren, gekehrt werden.
(Ein SchNihartiNl folgt.)