Organisation, Führung und Personal 223
(2) Referentenprinzip
Die eben beschriebene funktionale Organisationsstruktur ist im Prinzip bei vielen Unternehmen anzutreffen. Sie wird jedoch in verschiedenen Unternehmen durch ein Referentensystem ergänzt bzw. überlagert. Dieses Organisationsprinzip hat den Vorzug, daß jeder Mitarbeiter für alle Personalfragen einen Ansprechpartner hat. Insofern wirkt es einem Nachteil des funktionalen Prinzips entgegen, das zwischen verschiedenen Sachgebieten unterscheidet.
Ursprünge des Referentenprinzips!® finden sich in der bereits erwähnten Unterscheidung zwischen einer Personalarbeit für Arbeiter und für Angestellte. In umfassender Form sind Personalreferenten für verschiedene Ressorts bzw. Sparten zuständig. Ebenso gibt es in größeren Unternehmen auch Personalabteilungen für Führungskräfte bzw. für leitende Mitarbeiter oder leitende Angestellte.
So plausibel das Referentensystem auf den ersten Blick erscheint, so sind gerade bei größeren Unternehmen Nachteile unverkennbar. Hier zeigt es sich oft, daß der Personalreferent überfordert ist, wenn er im Hinblick auf die Betreuung seiner Mitarbeitergruppe alle relevanten Personalaspekte in operativer und personalpolitischer Hinsicht abdecken soll. Um befriedigende Auskünfte geben zu können, muß der Personalreferent bei denjenigen Mitarbeitern nachfragen, die über das erforderliche Spezialwissen verfügen. Oder der Arbeitnehmer wendet sich direkt an diesen Sachbearbeiter. Insofern ist entweder eine einheitliche Betreuung nicht immer gewährleistet, oder es entstehen Informationsumwege bzw. -verzögerungen. Außerdem ist zu befürchten, daß der Personalreferent diejenigen Personalaspekte in den Vordergrund rückt, die er als am wichtigsten ansieht oder die durch die Macht des Faktischen eine besondere Priorität einnehmen. Darüber hinaus ist das Referentenprinzip dann relativ teuer, wenn viele Referenten mit hohem Gehaltsniveau vorhanden sind. Insofern ist das Referentensystem am sinnvollsten bei Klein- und Mittelbetrieben, weil hier die volle Breite der Personalarbeit leichter zu beherrschen ist als in einem Großunternehmen.
(3) Mischformen
Viele Unternehmen haben ihren Personalbereich so organisiert, daß sowohl die Vorteile des funktionalen Prinzips als auch die des Referentenprinzips in Anspruch genommen werden können. Beide Aspekte lassen sich z. B. wie folgt verbinden:!!
® Der Personalleiter für Personalpolitik/Personalgrundsatzfragen ist zugleich zuständig für die obersten Führungskräfte/Vorstandsmitglieder der Beteiligungsgesellschaften.
® Der Personalleiter für das Gesamtunternehmen bearbeitet zugleich die Personalangelegenheiten der leitenden Mitarbeiter bzw. leitenden Angestellten.