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Lernen in den Klassen 5 und 6 : Werkstattheft / [Universität Potsdam. Hrsg.: Direktorium des Instituts für Grundschulpädagogik]. Wiss. Red.: Barbara Wegner
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Angelika Köhnke Zum Grundschulgutachten

Allgemeines

Im Land Brandenburg gibt es die sechsjährige Grundschule. Hier haben sich die bildungspolitischen Überzeugungen von eine Schule, die Kindern möglichst lange gemeinsames Lernen ermöglicht, die differenziertes Lernen der Kinder praktiziert und dem Prinzip der sozialen Integration folgt, durchgesetzt. Der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist für Kinder immer ein künstlicher Bruch in der Schullaufbahn, der damit zusammenhängt, daß Kinder neue Freundschaften aufbauen müssen, daß sie sich an eine fremde Schulumgebung anpassen und neue soziale Kontakte geknüpft werden müssen.

Es entfällt zwar im Land Brandenburg der Druck einer zu frühen Lauf­bahnentscheidung, aber auch bei einer sechsjährigen Grundschulzeit bleibt die Herausforderung an Schule und Lehrer bestehen, den Übergang pädagogisch zu gestalten. Bei der Gestaltung der Übergangsphase treten immer wieder Diskussionen zu Abstimmungsdefiziten zwischen Grund­schule und weiterführender Schule- Gesamtschule, Realschule, Gymnasium - aber auch zum Sinn und Zweck des Grundschulgutachtens auf.

Im Vorfeld dieser gravierenden Übergangsentscheidung müssen Vor­bereitungen getroffen und Fragen geklärt werden, um die geeignete Schulform für jeden einzelnen Schüler zu finden. Mit dem Branden­burgischen Schulgesetz vom 12. April 1996 sind die rechtlichen Grundlagen sowohl für die Bestimmungen zur Erarbeitung des Grundschulgutachtens als auch für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen festgelegt. In diesem Schulgesetz heißt es:

"Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen(Eignung) der Schüler und des Schülers maßgeblich. Die Eltern wählen durch einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch je eine Schule, an der ihr Kind den gewünschten Bildungsgang belegen soll."

Die Durchführungsbestimmungen sind im Rundschreiben 2/97 und in der Aufnahmeverordnung- Sek I des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht Eine Bildungsgangem­pfehlung ist im neuen Schulgesetz nicht mehr vorgesehen.

Das Grundschulgutachten ist Grundlage für eine der wichtigsten Ent­scheidungen, die bei einem Schüler in seiner gesamten Schullaufbahn ge­troffen werden. An dieser Weggabelung entscheidet sich, wie sich die

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