VII
———
Einleitung zu den ersten vier Bänden.
der dritte in seiner Dummheit, u. s. f. Man mag den Biographen einem Richter vergleichen: Wie dieser die Gesetzeskenntniss hat, so hat jener die Sachkenntniss, beide haben überdem ein individuell verschiedenes Maass von Menschenkenntniss, aber beide müssen in vielen Fällen Sachverständige herbeirufen, weil ihre Kenntniss des Menschen bestimmte Grenzen hat. In alten Zeiten dachte der Kadi nicht an Sachverständige, er wusste Alles kraft seines Amtes. Allmählich ist die Befragung von Sachverständigen vor Gericht immer häufiger geworden, und sie wird noch beträchtlich häufiger werden, je einsichtiger der Richter wird. In der Literatur aber weiss auch heute noch der Kadi Alles, er urtheilt darauf los, ohne zu ahnen, wo die Grenze seines Wissens ist. Das will ich zunächst| zeigen, dass der Biograph Sachverständige/ nöthig hat. Es ist ein wahrer Jammer, wie in der Vergangenheit das kostbarste Material verschleudert worden ist. Wie sollen wir zu einer wahrhaften Kenntniss des Menschenwesens in seinen seltenen und werthvollen Formen gelangen, wenn nur Leute uns über die edien Menschengestalten aus verlorener Form\ berichten, die trotz Gelehrsamkeit und guten Willens| zur Beurtheilung des Menschen selbst nichts mitbringen als Routine und landläufige Meinungen, die oft gar nicht wissen, worauf es dem Sachverständigen ankommt, die„aus Zartgefühl“ oder aus anderen unangebrachten| Gefühlen heraus Das vertuschen und verheimlichen, was ihnen als Fleck auf ihrem Helden erscheint, was in Wirklichkeit vielleicht mehr zu seiner. Kenntniss bei