IV.
Zunächst schien sich Rousseau durch das Unglück, das ihm widerfahren war, nicht niederdrücken zu lassen. Dafür spricht, dass er im Stande war, während seiner Flucht eine biblische Erzählung, die er kurz vor seiner Abreise gelesen hatte, nach Gessner’s Art zu bearbeiten und aus ihr ein Idyll„der Levit aus Ephraim“ zu formen. Er hebt bei dieser Gelegenheit hervor, dass nach der ihm angeborenen Sinnesart ein kommendes Uebel ihn auf’s Aeusserste errege, ein eingetroffenes aber rasch überwunden werde, und dass es ihm gar keine Mühe koste, seinen Feinden zu vergeben, da er sie vergesse. Die Bemerkung ist psychologisch richtig, und Rousseau hat vielfach durch die That bewiesen, dass seine Behauptung, der Hass sei ihm fremd, begründet war. Nachtragender Groll und Rachsucht haben niemals eine Stätte in ihm gefunden.
Schwerer als das Urtheil des Pariser Parlamentes verletzte Rousseau die Ungerechtigkeit seiner Vaterstadt. Am 11. Juni 1762 war der Emil in Paris verbrannt worden. Wenige Tage später verdammte der Genfer Rath den Emil und den Gesellschaftvertrag als verwegene, ärgerliche, gottlose Schriften. Sie sollen
öffentlich durch die Hand des Henkers verbrannt wer
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