Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911) J. J. Rousseau
Entstehung
Seite
IX
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Einleitung zu den ersten vier Bänden.

trägt, als die Haupt- und Staatsactionen? Das Ver­säumte ist nicht nachzuholen, und so kommt es, dass wir über viele der hervorragendsten Menschen ganz im Dunkeln sind und nie ins Klare kommen werden, dass wir in anderen Fällen zwar auf Grund vereinzelter Mittheilungen Hypothesen aufstellen können, zu irgend welcher Sicherheit aber nie gelangen. Soll es in Zu­kunft besser werden, so muss der Hochmuth der Buch­gelehrten gebeugt werden, muss ihr Pochen auf den gesunden Menschenverstand stille gemacht werden. Wer ist nun der Sachverständige, den der Biograph am meisten braucht? Offenbar werden der Jurist, der Theolog, der Mann des Staates nur in verhältniss­mässig seltenen Fällen Aufschlüsse geben können, um so mehr aber wird der Arzt berufen sein. Ich habe mich oft darüber gewundert, dass tüchtige Schrift­steller, sobald sie über etwas Medicinisches berichten, ganz blödsinniges Zeug zu Tage bringen. Hätten sie ihr Manuscript nur irgend einem Arzte vorgelegt, so wäre der Anstoss vermieden worden. Ich denke da­bei besonders an Krankengeschichten in Romanen und dgl., es kommt aber auch in Biographieen allerhand Tolles vor, Wenn z. 5. von einem Dichter, der an progressiver Paralpse gestorben ist, gesagt wird, die Gemüthsbewegungen hätten seinen Geist verdüstert, so steht einem ernsthaften Manne eine solche Roman­Phrase recht schlecht. Freilich ist es oft mitirgend einem Arzte nicht gethan, denn um die groben Krank­heiten handelt es sich nur ausnahmeweise. Die wich­tigste, immer wiederkehrende Frage ist die: Wie weit