Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911) J. J. Rousseau
Entstehung
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Einleitung zu den ersten vier Bänden.

reichte in dem Besprochenen das Pathologische, in­

wieweit sind auffallende Worte oder Thaten davon abhängig? Die allgemeine ärztliche Bildung aber ist nicht so beschaffen, dass der Arzt schlechtweg in psychologicis als Sachverständiger zu bezeichnen wäre. Ja, könnte einer einwenden, wenn es so ist, sollte man sich dann bei Fragen nach. dem Seelischen nicht überhaupt besser an den Psychologen wenden, der doch, wie der Name sagt, der eigentliche Fachmann ist? Nein, denn der Gegenstand des Psychologen ist der Normalmensch, und auch dann, wenn der Psycholog geneigt wäre, über die Abweichungen von der Norm zu reden, könnte er es nicht, weil er in seiner Studir­stube oder in seinem Laboratorium die nöthige Er­fahrung nicht erwerben kann. So, wie die Dinge liegen, kann nur der Seelenarzt, d. h. der, der die Begut­achtung seelischer Zustände zu seinem eigentlichen Berufe gemacht hat, der dem Biographen nöthige Sachverständige sein.

Aber gewiss, sagt der Biograph, sobald Geistes­störungen in Betracht kommen, werde ich nicht ver­fehlen, sachverständigen Rath einzuholen, indessen Geistesgesunden gegenüber halte ich mich denn doch für competent. Hic Rhodus! Wer sagt euch denn, ob ein Mensch geistesgesund ist? Das ist ja eben die alte Anmaassung, dass der gesunde Menschenverstand sich an die Stelle der im Berufe erworbenen Erfahrung setzen will, dass jederGebildete sich herausnimmt, zu bestimmen, was noch normal sei. Gerade ebenso haben die Hexenrichter auch gedacht, die Kirchenleute,