Berechtigung des Buches.
genossen haben Einige den Sachverhalt ziemlich richtig aufgefasst und von den Biographen Rousseau’s erkennen die Meisten die Thatsache des Verfolgungswahnes an. Es sind sogar mehrere Schriften erschienen, die sich ausschliesslich mit Rousseau’s krankhaften Zuständen befassen. Immerhin scheint mir das, was ich vorgefunden habe, den zu erhebenden Ansprüchen nicht gerecht zu werden. Weder ist die richtige Beurtheilung des Geisteszustandes Rousseau’s eine allgemeine, noch haben Die, die den Wahn Rousseau’s erwähnen, den Gegenstand in ausreichender Weise behandelt. Damit soll gegen Niemand ein Vorwurf ausgesprochen werden. Die Schriftsteller, die in Frage kommen, sind mit wenigen Ausnahmen nicht Aerzte. Es ist daher von ihnen eine eingehende Begutachtung krankhafter Seelenzustände weder zu verlangen, noch zu erwarten. Sodann aber ist man unter den Fachleuten selbst erst in der neuen Zeit zu einer richtigen Auffassung der Formen des Irreseins, zu denen Rousseau’s Krankheit gehört, gelangt. Nun ist mir nicht bekannt, dass seitdem eine ärztliche Erörterung über Rousseau erschienen wäre. Kurz, es existirt eine wirkliche Krankheitgeschichte Rousseau’s bisher nicht, und die Rücksicht auf das schon Geleistete hat mir weniger Bedenken verursacht, als zwei andere Umstände. Fehlte es den Biographen an ärztlicher Kenntniss, so kann man mir den Mangel historischen Wissens vorwerfen. Diesem Zweifel gegenüber habe ich mich dadurch beruhigt, dass ich mich weder für einen Rousseau-Kenner ausgeben, noch neue geschichtliche Daten vorbringen will.