EAN EEE
197
Das Verhalten der Behörden.
lich, aber es liess sich aus seinen verbindlichen Worten nicht viel entnehmen, und Rousseau meinte daher, dass sein Gesuch nicht nur erfolglos gewesen sei, sondern Choiseul’s Groll noch gesteigert habe. Er glaubte von nun an, auf das Schlimmste gefasst sein zu müssen. Thatsache ist nur, dass Rousseau, obwohl das über ihn verhängte Urtheil des Parlamentes noch zu Recht bestand, niemals von den französischen Behörden behelligt worden ist, dass die Regirung ihn nicht nur an den verschiedenen Orten, die er nach einander bewohnte, ungestört liess, sondern auch ihm wiederholt bereitwillig einen Pass ausstellte. Vielleicht war Choiseul’s Zorn verraucht. Wahrscheinlicher scheint mir, dass man in Paris von Rousseau’s Geisteskrankheit Kenntniss hatte und deshalb nachsichtig war. In dem oben erwähnten Briefe bittet Hume, man möge Herrn von Malesherbes von Rousseau’s Krankheit benachrichtigen, damit dieser eine Verfolgung des Unzurechnungsfähigen verhindere, und erwähnt, dass er sich selbst in diesem Sinne bei dem französischen Gesandten verwandt habe. Ich möchte annehmen, dass sich der Prinz Conti für Rousseau verbürgt hatte und es übernommen hatte, unliebsames Aufsehen durch eine wohlwollende Ueberwachung Rousseau’s zu verhüten. Diese Annahme erklärt die einigermaassen seltsame Beschützerrolle des Prinzen. Rousseau darf ohne seine Zustimmung seinen Wohnort nicht verlassen, der Prinz besteht darauf, dass Rousseau unter falschem Namen lebt, und ertheilt wiederholt Anweisungen und Befehle, die einen Vertrag zwischen ihm und Rousseau voraus
EP AERO rrtemr =—_— EEE PEEEZSES SOSE
a