Die Ungerechtigkeit des Verfahrens.
Almosen, und das hat ihn besonders gekränkt und erniedrigt.
Je länger der Franzose das Jean-Jaques gegenüber befolgte Verfahren schildert und rühmt, um so Vverdächtiger wird Rousseau die ganze Sache. Er zeigt, dass die unedie Handlungsweise der Herren nicht recht zu ihrer angeblichen Grossmuth und Milde stimmt, und er weist auf alles das hin, was einem Redlichen und Unbefangenen an dem barbarischen Processe auffallen muss. Jean-Jaques hat sich vierzig Jahre lang allgemeiner Achtung erfreut, soll er denn plötzlich ein Bösewicht, Verräther, Giftmischer geworden sein, oder hat er vierzig Jahre lang alle Welt zu täuschen gewusst?| Beides ist nicht recht wahrscheinlich. Als der Franzose zugesteht, dass man nie irgend ein Geständniss von Jean-Jaques erlangt hat, athmet Rousseau auf. Vielleicht ist Jean-Jaques doch unschuldig. Mit Kraft und Feuer setzt Rousseau auseinander, dass es unter keinen Umständen gestattet ist, auch dann nicht, wenn der Verdacht erwiesen zu sein scheint, einen Angeklagten ohne Verhör zu verurtheilen, dass die Verletzung dieser Regel die schwerste Ungerechtigkeit ist und geradezu die gesellschaftliche Ordnung bedroht. Zum ersten Male, seitdem die Welt besteht, hat man SO unbedenklich und öffentlich das erste und heiligste Rechtsgebot verletzt, ohne das kein Unschuldiger sicher ist, indem man Jean-Jaques nicht nur ohne Verhör verurtheilte, sondern auch ihm, dem Fremden, Schutzund Heimathlosen, jedes Mittel der Vertheidigung raubte. Der Franzose wehrt sich gegen Rousseauw’s