Die Gegend westlich der Elbniederung. 79
Der Lössboden der Magdeburger Börde in landwirthschaftlicher Hinsicht.
Die Magdeburger Börde gehört zu den fruchtbarsten und gesegnetsten Landstrichen unseres preussischen Staates und ist durch die mehr als tausendjährige intensive Cultur in ein wahres Gartenland umgewandelt worden. Wie hoch der Werth ihres Bodens zu veranschlagen ist, geht am besten daraus hervor, dass der Grundsteuerreinertrag für Ackerland in den auf dem rechten Elbufer gelegenen beiden Jerichower Kreisen im Durchschnitt 15 Mark pro Morgen, dagegen in den Kreisen Calbe, Wanzleben und Wolmirstedt 24 Mark beträgt!). Sucht man nach den Ursachen, welche die ausserordentliche Fruchtbarkeit der Börde bedingen, so sind dieselben theils auf geographische, theils auf geologische Verhältnisse zurückzuführen.
In geographischer Beziehung ist es, abgesehen von den günstigen klimatischen Bedingungen, welche die Börde auch mit anderen Landstrichen theilt, einmal ihre verhältnissmässig bedeutende Höhenlage, durch welche sie vor den innerhalb der fruchtbaren Gebiete der Elbniederung oft so verheerend wirkenden
veschützt ist. andererseits aber auch die
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Elbüberschwemmungen flachwellige und doch dabei weitausgedehnte und daher bequem zu bestellende Ackerflächen liefernde Oberflächengestalt, welche ausserdem den leichten Abzug der Grundwasser ermöglicht.
In geologischer Hinsicht sind es sowohl die Lagerungsverhältnisse, als auch die petrographisch-chemische und besonders die mechanische, für die physikalische Beschaffenheit des Bodens vor allen Dingen maassgebende Zusammensetzung des Bördebodens, welche denselben so vortheilhaft auszeichnen.
Wie im Vorhergehenden gezeigt, treten innerhalb der Börde vorwiegend Sande und Grande des Unteren Diluviums als tieferer
Untergrund des Bördelösses mit seiner humosen Verwitterungsrinde
ı) Vergl. v. Natausıus, Die landwirthschaftlichen Verhältnisse der Umgegend von Magdeburg in der Festschr. für die Mitgl. und Theiln. der 57. Versamml,
deutsch. Naturf. u. Aerzte. Magdeburg 1884, pag. 185.