« L’ Adultera »
Die Handschrift, erste Entwürfe
Die « L’Adultera »-Handschrift blieb erhalten, sie befindet sich, wie ursprünglich alle Romanhandschriften Fontanes, im Märkischen Museum zu Berlin. Für die Kapitel 1-4 gibt es außer einer stark korrigierten Fassung und verschiedenen Vorarbeiten auch die Reinschrift des Autors, Kapitel 5-12 liegen nur in einer stark korrigierten Fassung vor (z. T. mit Vorarbeiten), für die Kapitel 13-22 existiert außer der korrigierten Fassung eine Reinschrift von Emilie, mit Korrekturen Fontanes. Für das Manuskript hat Fontane zum größten Teil die leeren Rückseiten bereits abgeschlossener Arbeiten (« Grete Minde», «Ellernklipp », Katte-Aufsatz u. a.) und frühere Entwürfe für « L’Adultera » verwendet. Jedes Kapitel liegt in einem weißen unpaginierten Umschlag, auf dessen Vorderseite außer der Kapitelüberschrift in einigen Fällen auch Bemerkungen für die Korrekturarbeit stehen. Die stark korrigierte Fassung ist wohl als die erste Niederschrift anzusehen. Die Arbeitsnotiz Fontanes für das 16. Kapitel: «Inhaltlich ist es gut, und ich glaube, daß eigentlich nichts fehlt, nichts hinzuzutun ist. Was zu sagen ist, ist gesagt. Nur die Form ändern. Aber auch nur im Detail. Alles steht wenigstens am rechten Fleck », gilt für diese gesamte Erstfassung. Größere inhaltliche Veränderungen hat der Autor im Verlauf der zahlreichen Korrekturgänge nicht vorgenommen, um so größer waren die Bemühungen um « Form » und « Detail».
Unter den Vorarbeiten für das Kapitel «Kommerzienrat van der Straaten» und auf der Rückseite des 3. Kapitels befindet sich ein Entwurf, der wohl als erste Stufe des Romanplanes anzusehen ist. Er unterscheidet sich, abgesehen von Kleinigkeiten, in einem sehr wichtigen und für Fontane bezeichnenden Punkt von der endgültigen Gestaltung des Ravene-Stoffes: der Titelheld des Entwurfes ist der Kommerzienrat:
Der Kommerzienrat Schleiden war eine der populärsten Figuren der Stadt. Einige Freunde bestritten ihm zwar das Recht dazu und behaupteten, es verhalte sich damit wie mit Meyerbeer, von dem Heine gesagt habe: « er sei nur berühmt durch seinen Ruhm », aber diese Neider und Feinde hatten offenbar unrecht, denn der Kommerzienrat, zu dessen Lieblingswendungen de facto und de jure gehörten, war nicht nur de facto populär, sondern auch de jure.
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