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Sonderheft 2, Zur Entstehungs und Wirkungsgeschichte Fontanescher Romane
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« Quitt»

Frühe Niederschriften

Am 9. April 1886 hatte sich Fontane bei Friedlaender nach dem «Notizbuch von Förster Frey » erkundigt und hinzugefügt: « Diesen Sommer will ich nun ernstlich anfangen und die Geschichte niederschreiben.» Am 18. Juni traf er wieder in Krummhübel ein; im Tagebuch heißt es über die folgende Zeit: «Das Beste war, daß ich, aller Unbilden unerachtet, 10 Wochen un­ausgesetzt arbeiten und meine neue für die ,Gartenlaube bestimmte Arbeit im ersten Entwurf beendigen konnte. » Schon am 24. Juni war das 4. Kapitel zu Papier gebracht, wie aus einem Brief an Friedlaender hervorgeht; «alles noch roh, aber es ist doch da; ,der Stil wird angeputzt, sagte mal ein Ber­liner Baumeister.» Am 24. Juli beendete Fontane den ersten Teil der noch immer so genannten Novelle; am 20. August bat er Friedlaender um ein Exemplar von « Lienhardt und Gertrud »; « das betr. Kapitel ist zwar schon geschrieben, aber das Richtige für das vorläufig bloß Angenommene muß noch hinein». Anfang September war die Arbeit beendet. «War das ein Sommer! Ein wahres Mirakel, daß ich meine lange Novelle habe schreiben können» (an Friedlaender, 5. September 1886).

Von dieser ersten Niederschrift haben sich, auf Rückseiten von Aufzeichnun­gen für die «Wanderungen durch die Mark Brandenburg», vereinzelte Blät­ter im Theodor-Fontane-Archiv in Potsdam erhalten. Die Unterschiede zwi­schen dem Konzept und der späteren Reinschrift sind nicht bloß stilistischer Art, sondern lassen bestimmte Änderungen der Konzeption erkennen. So tritt im 9. Kapitel Lehnert dem Förster ursprünglich weit selbstbewußter entgegen; anstelle des gedruckten Textes hieß es zuerst:

Eine Viertelstunde später kommt Opitz in vollem Wichs. «Ich dachte, Ihr würdet mir den Hasen bringen. Da Ihr ihn nicht bringt, komme ich, ihn zu holen.»

Herr Förster, der Hase ist mein. Er war in meinem Korn und Kohl. Da hab ich ihn geholt.

Da war er nicht. Er war am Waldrand.

Er war im Korn. Wort gegen Wort.

« Meins gilt.»

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