Heft 
(1891) 67
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Wohlfahrtseinrichtungen der Reichspost.

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der Postarmenkasse werden vorzugsweise zu Geldgeschenken, Zulagen und Ruhegehältern an Postillone, zu Unterstützungen an active Unterbeamte wie auch an solche frühere Angestellte, welche Pension nicht beziehen, und an Wittwen und Waisen von Post­beamten verwandt.

Eine fernere bedeutsame Wohlfahrtsanstalt ist der Sterbekassenverein, dessen Begründung im Jahre 1826 durch Postbeamte erfolgte, um in Todesfällen den Hinter­bliebenen aus gemeinschaftlichen Mitteln eine sofort zahlbare einmalige Geldunterstützung zu gewähren. Die ursprüngliche Einrichtung der Hülfskasse war die, daß beim Tode eines Mitgliedes von den übrigen Mitgliedern ein mäßiger Geldbeitrag zu entrichten war, woraus sogleich nach Abgabe des gerichtlich beglaubigten Todtenscheins die Aus­zahlung einer Summe von zweihundert Thalern an die Hinterbliebenen erfolgte. Mit der Ausbreitung des Vereins ergab sich indeß die Nothwendigkeit, nach dem Beispiele der Lebensversicherungsgesellschasten, regelmäßige Beiträge zu erheben und größere Capitalien anzusammeln. Dadurch ist es dem Verein in der That gelungen, allen seinen Verpflichtungen ohne Ausnahme pünktlich nachzukommen. Da bei der Ver­waltung des Vereins jedes Privatinteresse ausgeschlossen ist, bietet derselbe seinen Mit­gliedern Vortheile, wie sie nur bei einer uneigennützigen Durchführung des reinen Princips der gegenseitigen Selbsthülfe möglich sind. Für die Solidität der Geschäfts­führung aber legt der Umstand Zeugniß ab, daß bei dieser Sterbekasse die gerichtliche Austragung von Streitigkeiten mit den Versicherten während der ganzen, mehr als fünfzigjährigen Dauer ihres Bestehens, noch nie vorgekommen ist.

Auch sonst hat die Postverwaltung danach gestrebt, ihre Angestellten gerade beim Abschluß von Versicherungsverträgen günstiger zu stellen. So hat sie seit 1867 mit einer Reihe bewährter deutscher Lebensversicherungsgesellschaften besondere Ab­kommen getroffen, durch welche jenen Postunterbeamten, welche ihr Leben durch Ver­mittlung der Postbehörde versichern, nicht unerhebliche Vortheile geboten werden. Die betheiligten Gesellschaften gewahren demnach z. B. einen Prämienerlaß, der zwischen drei und zehn Procent der sonst zahlbaren Versicherungsprämie schwankt; dieselben lassen ferner monatliche Teilzahlungen der Versicherungsprämien zu u. s. w. Die Gegenleistungen, welche die Postverwaltung für die Versicherungsanstalten über­nimmt, bestehen in der Einziehung dieser Prämienbeträge durch monatliche Abzüge vom Diensteinkommen der Versicherten und in der Abführung der Prämien an die Versicherungsanstalt. Zu Gunsten der Versicherteu selber gewährt die Verwaltung noch einen Zuschuß zur Prämie in Höhe von siebzehn Procent der letzteren. Den versicherten Unterbeamten liegt hiernach (und unter Berücksichtigung des erwähnten Prämienerlasses) aus eigenen Mitteln die Entrichtung von nur drei Vierteln bis vier Fünftel der tarifmäßigen Prämie, und zwar durch monatliche Gehaltsabzüge, ob.

Die auf diesem Gebiete gemachten günstigen Erfahrungen Veranlaßten die Reichs- Postverwaltung neuerdings, ihre vermittelnde Thätigkeit auch aus das Gebiet der Rentenversicherung zu übertragen. Als Ziel wurde ins Auge gefaßt, den unversorgt Hinterbliebenen Töchtern von Beamten eine Fürsorge von dem Zeitpunkte ab zu ver­schaffen, mit welchem das gesetzliche Wittwen- und Waisengeld fortfällt. Zu diesem Zwecke ist im Jahre 1889 mit einer Versicherungsgesellschaft ein Abkommen getroffen worden, durch welches den Angehörigen der Postverwaltung die Versicherung von UeberlebensrentenzuGunstenunverheiratheterTöchter unter erleichtern­den Bedingungen ermöglicht wird.

Zur Begründung einer anderen segensreichen Institution gab die wiederholte Wahrnehmung Anlaß, daß die Beamten zumal die jüngeren, noch nicht aus­kömmlich besoldeten Gelddarlehen nur mit den größten Schwierigkeiten gewährt erhielten. Deshalb wurde von der obersten Postbehörde Anfang 1872 die Bildung von Spar- und Vorschußvereinen in Anregung gebracht. Der Gedanke wurde dann aus der Grundlage ausgesührt, daß Ersparnisse von Angehörigen der Post- und Telegraphenverwaltung angesammelt, verzinst und durch Antheil am Gewinn erhöht wurden, um daraus den Mitgliedern, so weit sie die erforderliche Sicherheit boten, in