Heft 
(1894) 82
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Deutsche Rundschau.

Opposition gesucht, welche die Berliner Hausbesitzer von vornherein jeder Unter­stützung derartiger gemeinnütziger Bauunternehmungen durch die Commune entgegengestellt haben-

Das Alles sind Gründe, welche daraus hindrängen, sich sür derartige Bestrebungen noch nach anderen Geldquellen umzusehen, die namentlich über den ersten Anfang hinaus ein stetigeres Fließen versprechen, als die eben ge­nannten. Auch hier sind unseres Erachtens in erster Linie den Stadt­gemeinden und communalen Verbänden socialpolitische Aufgaben gestellt, deren Erfüllung sie sich leider bislang in keiner Weise gewachsen gezeigt haben H. Wir denken zunächst an die den Stadtgemeinden und den unteren Verwaltungs­behörden unterstehenden Sparkassen, die auf diesem Gebiete vielfach eine ebenso segensreiche Thätigkeit ansüben könnten, wie sie dieselbe in der That in Aus­nahmefällen übernommen haben. Wenn gegen ein solches Vorgehen eingewendet worden ist, daß sich dasselbe nicht mit den allgemein üblichen Grundsätzen vereinigen lasse, welche die Sparkassen mit Bezug auf die Sicherstellung ihrer Anlagen befolgen müssen, so betrachten wir es eben für die heute unabweisbar gewordene Pflicht der Gemeinde selbst, hier als Vermittlerin aufzutreten. Bezüglich der Form, in welcher sie sich dieser bedeutsamen Aufgabe entledigen könnte, mögen einige der Praxis entnommene Beispiele die Wege andeuten.

Im Kreise Merzig, von welchem die arme Hunsrückgegend mit sehr trau­rigen Wohnungsverhältnissen einen Theil bildet, unterstützt die Kreisverwaltung die Bauthätigkeit der Kreiseingesessenen, indem sie der Kreissparkasse gegen­über die Haftung für die Baugelder übernimmt, welche diese den Wohnungs- bedürstigen vorstreckt. Die Anregung zu diesem Vorgehen ist wesentlich von einem wohlhabenden Privatmann ausgegangen, der sür den beregten Zweck eine Schenkung von 20 000 Mark machte, die der Kreis durch einen Zuschuß von 5000 Mark auf 25 000 Mark erhöhte. Diese Summe und deren Zinsen dienen als Reservefonds, um den Kreis vor Verlusten zu schützen. Der Kreis tritt nunmehr als Bauherr aus und übernimmt als solcher den Bau von Wohnungen sür Unbemittelte. Wer die Absicht hat, mit Hülse des Kreises eine Wohnung zu bauen, wendet sich an den Landrath oder an den Kreis­baumeister. Er hat dabei die erforderlichen Angaben über seine persönlichen Verhältnisse, über Arbeitsverdienst und die voraussichtliche Höhe der monat­lich oder jährlich zu leistenden Abzahlungen zu machen. Der Antrag wird, wenn nöthig, dem betreffenden Gemeindevorstand zur genaueren Prüfung der Verhältnisse des Antragstellers vorgelegt. Fällt dieselbe günstig aus, so fertigt der Kreisbaumeister einen Entwurf und Kostenanschlag an. Aus Grund dieser Unterlagen genehmigt der Kreisausschuß den Bau, der dann vom Kreis­el Wiederum als charakteristisch für die Stellungnahme der Berliner Stadtverwaltung zu dieser Frage mag hier angeführt werden, daß im Januar 1891 vom Stadtverordneten Wohlgemuth ein Antrag aus Einsetzung einer gemischten Deputation gestellt wurde, die unter Anderem auch über die Beleihung gemeinnütziger Baugenossenschaften seitens der städtischen Sparkasse berathen sollte. Im Juni 1891 wurde diese Deputation eingesetzt. Im April 1892 konnte öffentlich constatirt werden, daß sie bis dahin noch keine einzige Sitzung gehabt habe. Was seitdem aus ihr ge­worden ist, vermögen wir nicht anzugeben. Jedenfalls ist über irgend welche Ergebnisse ihrer Berathungen nichts an die Oeffentlichkeit gelangt.