Flexible Organisationsstrukturen 87
Abb. 43: Mehrliniensystem
Üblich ist weitgehend das Stab-Linien-System(vgl. Abb. 44). Dabei sind Stabstellen gleichbedeutend mit Hilfsstellen, welche die Instanz(Entscheidungsstelle) beraten, Entscheidungsvorlagen ausarbeiten oder bei der Realisierung von Maßnahmen unterstützen. Stabstellen haben insofern keine formellen Weisungsbefugnisse gegenüber Linienstellen. Abgesehen davon, daß der faktische Einfluß einer Stabstelle denjenigen einer Entscheidungsstelle deutlich übertreffen kann, ist es jedoch möglich und üblich, daß größere Stabsabteilungen untereinander weisungsbefugt sind und von daher wieder ein Linienzusammenhang besteht.
Abb. 44: Das Stab-Linien-System