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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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Führung und Organisation 177

® Verantwortung???

wiederum ist das spiegelbildliche Gegengewicht zur Kompetenz. Sie begründet Pflichten für die in einem Unternehmen tätigen Personen. Verantwortung ist zu­gleich ein Prozeß der Informationsverarbeitung: Fehlende Informationen wer­den durch die Übernahme von Verantwortlichkeit abgesichert.

® Verantwortlichkeit?

bedeutet die Pflicht und die Bereitschaft, für eine bestimmte Handlung oder auch das Unterlassen mit seiner Person einzustehen. Damit sind zugleich positi­ve oder auch negative Sanktionen verbunden.

Delegation von Verantwortung verlangt von den Vorgesetzten Mut und Zivil­courage. Denn Aufgaben sollen zur selbständigen Erledigung und Entscheidung so weitnach unten delegiert werden, daß diese Übertragung durchaus eine Herausforderung für die Mitarbeiter darstellt. Mit anderen Worten: Führungs­kräfte müssen ihren Mitarbeitern etwas zutrauen. Das setzt Risikobereitschaft der Führungskräfte voraus. Gefordert wird aber auch Toleranz. Nicht immer, schon gar nicht am Beginn der Aufgabenwahrnehmung, wird das Ergebnis opti­mal sein. Oft wird die Erledigung einer delegierten Aufgabe auch mehr Zeit in Anspruch nehmen, als wenn die Führungskraft sie gleich selbst erledigt hätte. Akzeptable Lösungen müssen hingenommen werden, auch wenn die Führungs­kraft evtl. anders entschieden hätte. Nur so gewöhnen sich die Mitarbeiter an ei­genverantwortliche Arbeit. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein Schei­tern unmittelbar droht, dürfen Führungskräfte die Delegation zurücknehmen. Verschiedene Untersuchungen zeigen, daß vielfach nicht richtig delegiert wird. Obwohl als Führungsprinzip mindestens seit den 50er Jahren bekannt, hapert es oft an der Delegationsfähigkeit der Vorgesetzten bzw. an der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung durch den Mitarbeiter.

(2) Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung

Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung bzw. Verantwortlichkeit bedingen einander.?* Im Prinzip sollte eine Einheit bestehen zwischen dem Aufgabenge­biet und den Rechten und Pflichten des Mitarbeiters.

Werden z.B. einem Mitarbeiter nicht die erforderlichen Kompetenzen einge­räumt, So kann er nicht für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich gemacht werden. Werden umgekehrt Personen mit Befugnissen(Kompetenzen) ausge­stattet, die für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind, kann sich das Auf­gaben- und Kompetenzsystem so verändern, daß es mit der ursprünglichen In­tention nicht mehr übereinstimmt.

Probleme können bei spezialisierten Teilaufgaben auftreten, wenn eine über­schneidungsfreie Kompetenzabgrenzung nicht möglich sein sollte. So ist es bei