Führung und Organisation 177
® Verantwortung???
wiederum ist das spiegelbildliche Gegengewicht zur Kompetenz. Sie begründet Pflichten für die in einem Unternehmen tätigen Personen. Verantwortung ist zugleich ein Prozeß der Informationsverarbeitung: Fehlende Informationen werden durch die Übernahme von Verantwortlichkeit abgesichert.
® Verantwortlichkeit?
bedeutet die Pflicht und die Bereitschaft, für eine bestimmte Handlung oder auch das Unterlassen mit seiner Person einzustehen. Damit sind zugleich positive oder auch negative Sanktionen verbunden.
Delegation von Verantwortung verlangt von den Vorgesetzten Mut und Zivilcourage. Denn Aufgaben sollen zur selbständigen Erledigung und Entscheidung so weit„nach unten“ delegiert werden, daß diese Übertragung durchaus eine Herausforderung für die Mitarbeiter darstellt. Mit anderen Worten: Führungskräfte müssen ihren Mitarbeitern etwas zutrauen. Das setzt Risikobereitschaft der Führungskräfte voraus. Gefordert wird aber auch Toleranz. Nicht immer, schon gar nicht am Beginn der Aufgabenwahrnehmung, wird das Ergebnis optimal sein. Oft wird die Erledigung einer delegierten Aufgabe auch mehr Zeit in Anspruch nehmen, als wenn die Führungskraft sie gleich selbst erledigt hätte. Akzeptable Lösungen müssen hingenommen werden, auch wenn die Führungskraft evtl. anders entschieden hätte. Nur so gewöhnen sich die Mitarbeiter an eigenverantwortliche Arbeit. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein Scheitern unmittelbar droht, dürfen Führungskräfte die Delegation zurücknehmen. Verschiedene Untersuchungen zeigen, daß vielfach nicht richtig delegiert wird. Obwohl als Führungsprinzip mindestens seit den 50er Jahren bekannt, hapert es oft an der Delegationsfähigkeit der Vorgesetzten bzw. an der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung durch den Mitarbeiter.
(2) Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung
Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung bzw. Verantwortlichkeit bedingen einander.?* Im Prinzip sollte eine Einheit bestehen zwischen dem Aufgabengebiet und den Rechten und Pflichten des Mitarbeiters.
Werden z.B. einem Mitarbeiter nicht die erforderlichen Kompetenzen eingeräumt, So kann er nicht für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich gemacht werden. Werden umgekehrt Personen mit Befugnissen(Kompetenzen) ausgestattet, die für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind, kann sich das Aufgaben- und Kompetenzsystem so verändern, daß es mit der ursprünglichen Intention nicht mehr übereinstimmt.
Probleme können bei spezialisierten Teilaufgaben auftreten, wenn eine überschneidungsfreie Kompetenzabgrenzung nicht möglich sein sollte. So ist es bei