178 Führung und Organisation
Projektorganisationen, aber auch bei den Organisationsstrukturen größerer Unternehmen denkbar, daß überlappende Zuständigkeiten entstehen:
Derartige Kompetenzverteilungen gibt es auch in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen oder im Anlagenbau. Bei kleineren Unternehmen kommen sie seltener vor.
Es leuchtet ein, daß immer dann, wenn überlappende Zuständigkeiten entstehen, der Grundsatz der Kongruenz von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung nicht in vollem Umfange aufrechterhalten werden kann. Er gilt jedoch nach wie vor für die Aufgabenverteilung insgesamt. Auf jeden Fall ist eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Führungskräften erforderlich, um Konflikte zu vermeiden.
(3) Aufgabenverteilung
Unabhängig davon, welches Organisationsmodell in einem Unternehmen vorliegt, ist eine sinnvolle Aufgabenverteilung wichtig. Gerade wegen der Schnittstellen, d.h. der Verknüpfungen, an denen besonders eng zusammengearbeitet werden muß, ist es notwendig, die Aufgaben exakt aufzuteilen und festzustellen, wer was zu tun hat.25
Diese Aufgabenteilung sollte sich innerhalb der einzelnen Bereiche fortsetzen. Ganz gleich, ob sich wegen der Größe des Unternehmens, z.B. innerhalb des Verkaufs oder der Verwaltung, noch weitere organisatorische Einheiten wie Abteilungen oder Gruppen als notwendig herausstellen oder ob man mit einzelnen direkt unterstellten Mitarbeitern auskommt— die Aufgabenabgrenzung muß möglichst exakt vorgenommen werden. Denn sonst tritt das ein, was unbedingt vermieden werden sollte: Doppelarbeit, Unsicherheit über Zuständigkeiten und Absicherungstaktiken, weil nicht klar ist, wer eigentlich was zu erledigen hat.
Es ist zwar denkbar, die Aufgabenaufteilung innerhalb der Bereiche von Fall zu Fall vorzunehmen; dies hat sich jedoch als wenig zweckmäßig erwiesen, weil eine vernünftige Aufgabenplanung nicht stattfinden kann und die Erledigung von Aufgaben dort geschieht, wo ein Mitarbeiter gerade einmal über freie Arbeitskapazität verfügt. Dieser ist nicht immer derjenige, der für die Aufgabenerledigung am geeignetsten ist.
Insofern sollte von einer fallweisen Zuordnung von Aufgaben möglichst Abstand genommen werden; es ist zweckmäßiger und auch für die Arbeitsabläufe rationeller, fest umrissene Aufgaben zuzuweisen. Dies hat den Vorteil, daß die Zuständigkeiten für bestimmte Aufgabenkomplexe klar und eindeutig geregelt sind. Die einzelnen Mitarbeiter wissen, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Die Ansprechpartner bei auftauchenden Fragen sind klar festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Zeit- und Aufgabenplanung vorzunehmen.