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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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Führung und Organisation 183

Mitarbeiter viel stärker interessiert als allgemein angenommen und umfaßt die ganz persönlich nutzbare Information über freiwerdende Stellen, die persön­liche Beurteilung durch Vorgesetzte ebenso wie die Einsicht in die Personalakte.

® Betriebsnotwendige Informationen

Zu den besonders wichtigen Informationen gehören vor allem Vorschriften und Verordnungen, die jeder einzelne beachten muß, beispielsweise Informationen über Arbeitszeit, Unfallverhütung und betriebliche Vereinbarungen. Es sind alle für die Ausführung der Arbeit notwendigen Angaben, nicht nur angewiesene Richtlinien, sondern auch Erklärungen, warum die Arbeit in einer bestimmten Form ausgeführt werden muß. Mit hinreichender Begründung von Vorschriften wird die Bereitschaft zu guter Arbeitsleistung gefördert. Besonders wichtig ist es dabei, Änderungen, die die Arbeitsplätze betreffen, rechtzeitig den Mitarbeitern bekanntzugeben. Maßnahmen, die nicht durch eine entsprechende Information vorbereitet worden sind, bekommen für die Mitarbeiter allzuleicht den Anschein von Nacht-und-Nebel-Aktionen. Vermindertes Vertrauen in die Unternehmens­leitung und wachsendes Mißtrauen gegenüber den Vorgesetzten können allzu­leicht die Folge sein.

® Informationen allgemein, aber wichtig

Wichtiges erreicht den Mitarbeiter auf sehr verschiedenen Wegen. Schwarze Bretter, Informationstafeln oder Schaukästen sind traditionelle Medien betrieb­licher Information. Rundschreiben oder Merkblätter gehören ebenso zu den be­sonders gebräuchlichen Informationsformen. Von einer bestimmten Betriebs­größe an kann es sinnvoll sein, an Führungskräfte Betriebshandbücher oder Kommentare auszugeben. In Form von Loseblattsammlungen haben sie den Vorteil der technisch leichten Ergänzung, bedingen zugleich aber einen funktio­nierenden Änderungsdienst.32

Hauptaufgabe und Hauptlast der Information verbleiben unbeschadet ande­rer möglicher Wege beim Vorgesetzten. Stoppt von dort der unmittelbare In­formationsfluß an die Mitarbeiter, ist der Schaden oft schwer zu reparieren. Mo­derne Führungssysteme und-leitlinien geben daher der Pflicht des Vorgesetzten zur Information besonderes Gewicht.

(3) Rechtliche Verpflichtungen

In vielen Fällen ist der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber zur Information ver­pflichtet. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht Besprechungen zwischen Arbeit­geber und Betriebsrat ausdrücklich vor. Im Wirtschaftsausschuß haben die Ar­beitnehmervertreter Anspruch auf Unterrichtung über wirtschaftliche Angele­genheiten des Unternehmens. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Neueinstellungen, personellen Veränderungen und Kündigungen setzen eine ent­sprechende vorherige Unterrichtung voraus. Folgende Übersicht gibt einen kur­zen Überblick über Informationsrechte des Betriebsrates.