Führung und Organisation 183
Mitarbeiter viel stärker interessiert als allgemein angenommen— und umfaßt die ganz persönlich nutzbare Information über freiwerdende Stellen, die persönliche Beurteilung durch Vorgesetzte ebenso wie die Einsicht in die Personalakte.
® Betriebsnotwendige Informationen
Zu den besonders wichtigen Informationen gehören vor allem Vorschriften und Verordnungen, die jeder einzelne beachten muß, beispielsweise Informationen über Arbeitszeit, Unfallverhütung und betriebliche Vereinbarungen. Es sind alle für die Ausführung der Arbeit notwendigen Angaben, nicht nur angewiesene Richtlinien, sondern auch Erklärungen, warum die Arbeit in einer bestimmten Form ausgeführt werden muß. Mit hinreichender Begründung von Vorschriften wird die Bereitschaft zu guter Arbeitsleistung gefördert. Besonders wichtig ist es dabei, Änderungen, die die Arbeitsplätze betreffen, rechtzeitig den Mitarbeitern bekanntzugeben. Maßnahmen, die nicht durch eine entsprechende Information vorbereitet worden sind, bekommen für die Mitarbeiter allzuleicht den Anschein von Nacht-und-Nebel-Aktionen. Vermindertes Vertrauen in die Unternehmensleitung und wachsendes Mißtrauen gegenüber den Vorgesetzten können allzuleicht die Folge sein.
® Informationen— allgemein, aber wichtig
Wichtiges erreicht den Mitarbeiter auf sehr verschiedenen Wegen. Schwarze Bretter, Informationstafeln oder Schaukästen sind traditionelle Medien betrieblicher Information. Rundschreiben oder Merkblätter gehören ebenso zu den besonders gebräuchlichen Informationsformen. Von einer bestimmten Betriebsgröße an kann es sinnvoll sein, an Führungskräfte Betriebshandbücher oder Kommentare auszugeben. In Form von Loseblattsammlungen haben sie den Vorteil der technisch leichten Ergänzung, bedingen zugleich aber einen funktionierenden Änderungsdienst.32
Hauptaufgabe und Hauptlast der Information verbleiben— unbeschadet anderer möglicher Wege— beim Vorgesetzten. Stoppt von dort der unmittelbare Informationsfluß an die Mitarbeiter, ist der Schaden oft schwer zu reparieren. Moderne Führungssysteme und-leitlinien geben daher der Pflicht des Vorgesetzten zur Information besonderes Gewicht.
(3) Rechtliche Verpflichtungen
In vielen Fällen ist der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber zur Information verpflichtet. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich vor. Im Wirtschaftsausschuß haben die Arbeitnehmervertreter Anspruch auf Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Neueinstellungen, personellen Veränderungen und Kündigungen setzen eine entsprechende vorherige Unterrichtung voraus. Folgende Übersicht gibt einen kurzen Überblick über Informationsrechte des Betriebsrates.