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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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184 Führung und Organisation

Aufgaben im sozialen

Aufgaben im personellen

Aufgaben im wirtschaftlichen

Aufgaben im

allgemeinen Bereich Bereich Bereich Bereich

® Interessen-® Abschluß von® Personal-® Mitbestimmungs­vertretung der Arbeitsordnun- planung(Aus- recht bei geplan­Belegschaft gen(Tragen von wahlrichtlinien, ten Betriebsän­® Überwachung Schutzkleidung, Formulierung derungen, wenn der Einhaltung Rauchverbot, von Einstel- dadurch wesent­der Gesetze Türkontrollen lungs- und Per- liche Nachteile und Verein- usw.) sonalfrage- für die Arbeit­barungen, die Beginn und Ende bogen,...) nehmer zu erwar­dem Schutz der täglichen Ar- Förderung der ten sind, z. B.: der Arbeit- beitszeit sowie beruflichen Stillegung des Be­nehmer dienen der Pausen Aus- und Wei- triebes oder we­® Weiterleitung Gleitende Ar- terbildung sentlicher Teile berechtigter beitszeit, Über- Entfernung be- Verlegung des Beschwerden stunden, Sonder- triebsstörender Betriebes oder an den Arbeit- schichten Arbeitnehmer wesentlicher geber Aufstellen von In Unterneh- Teile ® Eingliederung Entlohnungs- men mit mehr Zusammenschluß Schwerbehin- grundsätzen als 20 Arbeit- mit anderen derter und(Zeitlohn, Prä- nehmern ist der Betrieben sonstiger mien, Akkord) Betriebsrat von Grundlegende schutz- Zeit, Ort und Art jeder... Änderung der bedürftiger der Lohn- und Einstellung, Betriebsorgani­Arbeitnehmer Gehaltszahlung Entlassung, sation ® Vorbereitung Aufstellung eines Ein- und Um- Einführung der Wahl der Urlaubsplans gruppierung, neuer Arbeitsme­Jugendver- Überwachung Versetzung thoden und Ferti­tretung der Arbeitneh- zu unterrichten. gungsverfahren ® Abhalten von mer durch Stech- Verweigert er in- Aufstellung eines Betriebsver- uhren, Filmka- nerhalb einer Sozialplanes zur sammlungen meras usw. Woche seine Zu- Milderung der Verwaltung der stimmung, so Folgen einer Be­betrieblichen So- kann diese auf triebsänderung zialeinrichtungen Antrag des Ar­Unfallverhütung beitgebers durch Betriebliches das Urteil des Ar­Vorschlagswesen beitsgerichtes er­Vermögenswirk- setzt werden. same Leistungen

Quelle: Gabler Schülerlexikon Wirtschaft, 2. Aufl., Wiesbaden 1982, S. 32.

Abb. 95: Information des Betriebsrates im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte??

® Informationen von besonderem Interesse Darüber hinaus können Informationen wünschenswert sein, obwohl sie nicht unmittelbar die Arbeit betreffen. Kenntnis von den Geschäftsergebnissen und