Organisation, Führung und Personal 225
Es können jedoch leicht Abgrenzungsprobleme zwischen Personalentwicklung und Personalwirtschaft entstehen. Wo enden z. B. die Überlegungen über mittelfristige Einsatzmöglichkeiten, wo beginnen die mehr operativ ausgebildeten Aktivitäten der Personalwirtschaft? Klappt die gegenseitige Abstimmung und Information?
Mit steigender Unternehmensgröße wird auch die Organisationsstruktur des Personalbereichs komplexer. Sind mehrere Teilbetriebe oder Werke bzw. mehrere Sparten oder Geschäftsbereiche vorhanden, stellt sich die Frage, wie eine möglichst geschlossene Personalarbeit gewährleistet werden kann. In den meisten Fällen untersteht der Personalleiter eines Werkes oder einer Sparte disziplinarisch der Werk- bzw. Spartenleitung. Funktional muß jedoch eine enge Abstimmung mit dem zentralen Personalwesen erfolgen, die durch Richtlinien und durch regelmäßige Besprechungen abgesichert werden kann.
In einigen Unternehmen unterstehen z.B. die Werkspersonalleiter direkt dem Personalressort. Dabei sind stets firmenspezifische Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich besteht jedoch die Gefahr, daß der Personalleiter dann in seinem Bereich als Fremdkörper angesehen wird. Abb. 103 verdeutlicht, wie dezentrale Personalfunktionen durch funktionale Weisungsrechte koordiniert werden können.!2
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= funktionale Weisungsrechte
Abb. 103: Koordination dezentraler Personalfunktionen durch funktionale Weisungsrechte