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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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238 Organisation, Führung und Personal

BETRIEBSVEREINBARUNG für innerbdetriebliche Stellenausschreibung

Innerdetriebliche Stellenausschreibungen sind wichtig, um die fachliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter zu fördern. In diesem Sin­ne wird zwischen der Unternehmensieitung und dem Gesamtbetriebsrat der Firma folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Innerbetriebliche Stellenausschreibungen erfolgen im Grundsatz für alle Vakanzen und in allen Unternehmensteilen, sofern nicht die Beset­zung abteilungsintern erforderlich wird. Die Zustimmung des Betriebs­rats ist dazu einzuholen. Alle Stellenausschreibungen werden zentral durch die Personalwirtschaft ausgeschrieben.

2. Die Stellenausschreibungen müssen die Merkmale der zu besetzen­cen Stelle wie z.B. Aufgabenbeschreibung, Anforderungen, ETV­Eingruppierung und den Termin der Besetzung enthalten.

3. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt an den betrieblichen | Aushangtatein. Die Aushangdauer beträgt mindestens sieben Tage. Begınn und Ende des Aushangs sind darauf zu vermerken.

4. Sobald eıne Ausschreibung aushängt, können Interessenten bei der| | örtlichen Personalleitung oder dem Betriebsrat weitere Auskünfte ein-| | holen.|

| 5. Die Bewerbung muß schriftlich an die ausschreibende Personalleitung | gerichtet werden. Ihr Eingang wird schriftlich bestätigt.

6. Sovald Bewerbungen von Schwerbehinderten vorliegen, ist der zu­| ständige Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu informieren.

7. Dem Betriebsrat des ausschreibenden Unternehmensteils sind von al­len eingehenden Bewerbungen umgehend Kopien auszuhändigen.

8. Die Bearbeitungscdauer von innerbetrieblichen Stellenausschreibun­

gen soll eine Frist von einem Monat nicht überschreiten. Innerhalb die­

| ser Frist ist allen Bewerbern eine schriftliche Stellungnahme zuzulei-| ten, wovon der Betriebsrat eıne Kopie erhält.

9. Alle Bewerbungen auf innerbetriebliche Stellenausschreibungen wer­| gen vertraulich dehandelt.

10. Für den Fall der Nichtbewährung des Mitarbeiters in seiner neuen Auf­| gade vdemühen sich Personalleitung und Betriebsrat, eine seinen Fä­higkeıten besser entsprechende Tätigkeit zu finden.

| 11. Von außerbetrieblichen Bewerbungen, die in die engere Wahl gezogen wercen, sind dem Betriebsrat ebentalls unverzüglich Kopıen zuzusen­den.

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft

Sie kann mit einer Frist von drei Monaten auf den Monatsschiuß gekündigt| wercen.

Ort, Datum

| Der Gesamtbetriebsrat Die Unternehmensleitung VL)

Abb. 106: Betriebsvereinbarung für innerbetriebliche Stellenausschreibung