238 Organisation, Führung und Personal
BETRIEBSVEREINBARUNG für innerbdetriebliche Stellenausschreibung
Innerdetriebliche Stellenausschreibungen sind wichtig, um die fachliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter zu fördern. In diesem Sinne wird zwischen der Unternehmensieitung und dem Gesamtbetriebsrat der Firma folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
1. Innerbetriebliche Stellenausschreibungen erfolgen im Grundsatz für alle Vakanzen und in allen Unternehmensteilen, sofern nicht die Besetzung abteilungsintern erforderlich wird. Die Zustimmung des Betriebsrats ist dazu einzuholen. Alle Stellenausschreibungen werden zentral durch die Personalwirtschaft ausgeschrieben.
2. Die Stellenausschreibungen müssen die Merkmale der zu besetzencen Stelle wie z.B. Aufgabenbeschreibung, Anforderungen, ETVEingruppierung und den Termin der Besetzung enthalten.
3. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt an den betrieblichen | Aushangtatein. Die Aushangdauer beträgt mindestens sieben Tage. Begınn und Ende des Aushangs sind darauf zu vermerken.
4. Sobald eıne Ausschreibung aushängt, können Interessenten bei der| | örtlichen Personalleitung oder dem Betriebsrat weitere Auskünfte ein-| | holen.|
| 5. Die Bewerbung muß schriftlich an die ausschreibende Personalleitung | gerichtet werden. Ihr Eingang wird schriftlich bestätigt.
6. Sovald Bewerbungen von Schwerbehinderten vorliegen, ist der zu| ständige Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu informieren.
7. Dem Betriebsrat des ausschreibenden Unternehmensteils sind von allen eingehenden Bewerbungen umgehend Kopien auszuhändigen.
8. Die Bearbeitungscdauer von innerbetrieblichen Stellenausschreibun
gen soll eine Frist von einem Monat nicht überschreiten. Innerhalb die
| ser Frist ist allen Bewerbern eine schriftliche Stellungnahme zuzulei-| ten, wovon der Betriebsrat eıne Kopie erhält.
9. Alle Bewerbungen auf innerbetriebliche Stellenausschreibungen wer| gen vertraulich dehandelt.
10. Für den Fall der Nichtbewährung des Mitarbeiters in seiner neuen Auf| gade vdemühen sich Personalleitung und Betriebsrat, eine seinen Fähigkeıten besser entsprechende Tätigkeit zu finden.
| 11. Von außerbetrieblichen Bewerbungen, die in die engere Wahl gezogen wercen, sind dem Betriebsrat ebentalls unverzüglich Kopıen zuzusenden.
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft
Sie kann mit einer Frist von drei Monaten auf den Monatsschiuß gekündigt| wercen.
Ort, Datum
| Der Gesamtbetriebsrat Die Unternehmensleitung VL)
Abb. 106: Betriebsvereinbarung für innerbetriebliche Stellenausschreibung