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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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Organisation, Führung und Personal 261

innerhalb des Beurteilungszeitraumes einen entsprechenden Änderungsdienst bei der Zielvereinbarung, zu dem alle Beteiligten fähig und willens sein müssen. Darüber hinaus ist nicht immer klar festzustellen, ob der Grad der Zielerrei­chung, gleichgültig ob zufriedenstellend oder nicht, speziell auf den Einfluß des zu Beurteilenden oder auf externe Einwirkungen zurückzuführen ist. Außerdem ist das Anspruchsniveau bei der Zielfestlegung mit maßgebend für den Grad der Zielerreichung:Lockere Vorgaben bringengute Ergebnisse et vice versa. 50

Insgesamt liegt es aus methodischer Sicht jedoch nahe, zwischen dem Führungs­prinzipManagement by Objectives(MbO) und Beurteilungssystemen einen engeren Zusammenhang herzustellen. Folgerichtig ist in den USA eine gewisse Tendenz zu erkennen, konkrete verhaltensbezogene Skalen mit demWie der Zielerreichung zu verbinden und insofern einen Zusammenhang mit dem MbO abzuleiten.5!

Allerdings sollten die Möglichkeiten von Zielvereinbarungen nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus lassen sie sich mit herkömmlichen Beurteilungsverfah­ren durchaus verbinden, zum Beispiel im Hinblick auf die Ausprägung von Be­urteilungskriterien, wie zum Beispiel Leistungsergebnis oder Zielorientierung.2

® Beurteilungsstufen

Ebenso wie bei der Frage wie viele Beurteilungskriterien erforderlich sind, gilt für die Überlegungen hinsichtlich der Anzahl der Beurteilungsstufen bei den ska­lierenden Verfahren der Grundsatz der Zweckmäßigkeit. Dabei spricht für eine ungerade Anzahl von Beurteilungsstufen, daß ein Mittelwert oder Zentralwert vorhanden ist.

Daneben ist zu bedenken, daß eine zu große Zahl von Beurteilungsstufen oft­mals zu Scheingenauigkeiten führt. Als Richtwert wird angegeben, daß höch­stens neun Stufen zu noch zuverlässigen Ergebnissen führen; oftmals werden fünf oder sieben Stufen als sinnvoll angesehen. Lattmann ist hierbei in Überein­stimmung mit mehreren anderen Autoren der Auffassung, daßmehr als fünf Stufen nur dann zu verläßlichen Unterscheidungen führen, wenn die Beurteiler über eine größere Erfahrung im Einstufen verfügen.

® Beurteilungsmaßstab

Unabhängig davon, wie viele Beurteilungsstufen tatsächlich bei einem Verfahren zum Einsatz kommen, wird aus methodischer Sicht eingewandt, daß nicht hin­reichend zwischen den einzelnen Stufen differenziert wird und oft im Sinne einer Tendenz zur wohlwollenden Beurteilung keine Normalverteilung vorliege.5*

Diese Mittelwertverschiebung dürfte praktisch bei allen praktizierten Verfahren alsständiges Übel vorhanden sein. Sie geht auf mehrere Ursachen zurück: Er­