Organisation, Führung und Personal 261
innerhalb des Beurteilungszeitraumes einen entsprechenden Änderungsdienst bei der Zielvereinbarung, zu dem alle Beteiligten fähig und willens sein müssen. Darüber hinaus ist nicht immer klar festzustellen, ob der Grad der Zielerreichung, gleichgültig ob zufriedenstellend oder nicht, speziell auf den Einfluß des zu Beurteilenden oder auf externe Einwirkungen zurückzuführen ist. Außerdem ist das Anspruchsniveau bei der Zielfestlegung mit maßgebend für den Grad der Zielerreichung:„Lockere“ Vorgaben bringen„gute“ Ergebnisse et vice versa. 50
Insgesamt liegt es aus methodischer Sicht jedoch nahe, zwischen dem Führungsprinzip„Management by Objectives(MbO)“ und Beurteilungssystemen einen engeren Zusammenhang herzustellen. Folgerichtig ist in den USA eine gewisse Tendenz zu erkennen, konkrete verhaltensbezogene Skalen mit dem„Wie“ der Zielerreichung zu verbinden und insofern einen Zusammenhang mit dem MbO abzuleiten.5!
Allerdings sollten die Möglichkeiten von Zielvereinbarungen nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus lassen sie sich mit herkömmlichen Beurteilungsverfahren durchaus verbinden, zum Beispiel im Hinblick auf die Ausprägung von Beurteilungskriterien, wie zum Beispiel Leistungsergebnis oder Zielorientierung.‘2
® Beurteilungsstufen
Ebenso wie bei der Frage wie viele Beurteilungskriterien erforderlich sind, gilt für die Überlegungen hinsichtlich der Anzahl der Beurteilungsstufen bei den skalierenden Verfahren der Grundsatz der Zweckmäßigkeit. Dabei spricht für eine ungerade Anzahl von Beurteilungsstufen, daß ein Mittelwert oder Zentralwert vorhanden ist.
Daneben ist zu bedenken, daß eine zu große Zahl von Beurteilungsstufen oftmals zu Scheingenauigkeiten führt. Als Richtwert wird angegeben, daß höchstens neun Stufen zu noch zuverlässigen Ergebnissen führen; oftmals werden fünf oder sieben Stufen als sinnvoll angesehen. Lattmann ist hierbei in Übereinstimmung mit mehreren anderen Autoren der Auffassung, daß„mehr als fünf Stufen nur dann zu verläßlichen Unterscheidungen führen, wenn die Beurteiler über eine größere Erfahrung im Einstufen verfügen“.
® Beurteilungsmaßstab
Unabhängig davon, wie viele Beurteilungsstufen tatsächlich bei einem Verfahren zum Einsatz kommen, wird aus methodischer Sicht eingewandt, daß nicht hinreichend zwischen den einzelnen Stufen differenziert wird und oft im Sinne einer Tendenz zur wohlwollenden Beurteilung keine Normalverteilung vorliege.5*
Diese Mittelwertverschiebung dürfte praktisch bei allen praktizierten Verfahren als„ständiges Übel“ vorhanden sein. Sie geht auf mehrere Ursachen zurück: Er