286 Organisation, Führung und Personal
® Der Cafeteria-Ansatz als Element der betrieblichen Personalpolitik Unternehmungen mit Cafeteria-Plänen gibt es insbesondere in den Vereinigten Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland finden sich dagegen nur relativ wenige praktische Beispiele. Größer ist jedoch die Zahl derjenigen Unternehmungen, die sich im Rahmen personalpolitischer Konzeptionen mit den Überlegungen des Cafeteria-Ansatzes auseinandersetzen. Dabei hat insbesondere H. Thierry, Universität Amsterdam, zur Verbreitung des entsprechenden Gedankengutes beigetragen.®5
Der Cafeteria-Ansatz besagt, daß es dem einzelnen Mitarbeiter überlassen sein sollte, inwieweit er zwischen verschiedenen Entgeltbestandteilen bzw. Firmenleistungen innerhalb eines bestimmten Budgets auswählen kann.
Die personalpolitische Zielsetzung besteht darin, angesichts oftmals abnehmender Spielräume bei Entgelterhöhungen, die für den einzelnen Arbeitnehmer bei nettobezogener Betrachtung kaum wirksam werden, attraktive Anreize für bestimmte Mitarbeiter bzw.-gruppen zu schaffen. Sieht man zunächst einmal von den Problemen und Schwierigkeiten ab, die z.B. angesichts vielfältiger gesetzlicher Restriktionen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht eine rasche Einführung von Cafeteria-Modellen in der Bundesrepublik Deutschland nicht gerade begünstigen, so ist die personalpolitische Attraktivität des Cafeteria-Ansatzes unverkennbar:
— Durch die Individualisierung von betrieblichen Leistungen hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenigen Entgelt- und Sozialleistungskomponenten zu wählen, die seinen Bedürfnissen am ehesten entsprechen, und gleichzeitig auf diejenigen Leistungen zu verzichten, die für ihn von geringerer Bedeutung sind.
— Die individuelle Ausrichtung der Personalkosten nach dem Cafeteria-Prinzip hat— zumindest auf den ersten Blick— den ökonomischen Vorteil, daß diese Größe konstant bleibt, weil nicht ihre Maximierung, sondern ihre optimale Aufteilung im Vordergrund der Betrachtung steht.
Cafeteria-Pläne können insofern sowohl aus sach-rationalen als auch aus motivations- und anreizbezogenen Gründen eine zukunftsbezogene Alternative zu herkömmlichen Tarifsystemen darstellen, bei denen einer möglichst einheitlichen Anwendung tarifrechtlich abgesicherter Entgeltbestandteile für die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer offensichtlich eine wesentlich größere Bedeutung zukommt.
Auch wenn es eine Theorie betrieblicher Sozialleistungen nur ansatzweise gibt und die hiermit„vermuteten oder erhofften Produktivitätssteigerungen und Verhaltensänderungen... bislang nicht empirisch beobachtet werden(konnten)“,% ist dennoch unverkennbar, daß den Personalzusatzleistungen schon wegen ihres