Organisation, Führung und Personal 291
Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, daß bei einer Anwendung von CafeteriaProgrammen in der Bundesrepublik in stärkerem Maße als bei einer Anwendung in den USA die Ebene der individuellen Auswahl von Entgeltkomponenten durch indirekte Partizipationsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten überlagert wird.
® Zur Attraktivität der Cafeteria-Options(Nachfrageseite)
Sicherlich wird die Barauszahlung von Entgeltkomponenten auch zukünftig eine dominierende Rolle spielen. Eine unterschiedliche Einschätzung ist jedoch dann zu erwarten, wenn man z.B. nach der Gehaltshöhe und der Position, nach Alter und Familienstand unterscheidet: ein Ansatzpunkt für entsprechende empirische Untersuchungen, die noch weitgehend fehlen.®® Darüber hinaus kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
— Umrechnung von Entgeltbestandteilen in Zeit-Äquivalente
Um das mögliche Ausmaß zu ermitteln, das mit der Umwandlung von Entgeltbestandteilen in Zeit-Äquivalente verbunden sein kann, soll folgende Plausibilitätsrechnung vorgenommen werden.
Bezogen auf das mögliche Ausmaß von Entgelterhöhungen entspricht eine Steigerung von 3,5% bei 173 Arbeitsstunden pro Monat in Abhängigkeit vom jeweiligen Entgeltniveau ca. 8—9 Arbeitstagen pro Jahr.
Eine Umwandlung von 2 Monatsgehältern Jahressonderzahlung bzw. entsprechender Beiträge für Tantiemen oder andere Prämien entspräche etwa 40 Arbeitstagen.
Weitere Arbeitszeit könnte„genommen“ werden, wenn bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr derjenige Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub von 18 Tagen hinausgeht, das sind 12 Tage, über mehrere Jahre kumuliert werden könnte.
Insgesamt könnten somit in einem Jahr bei Verzicht auf Entgeltsteigerung und Jahressonderzahlung bzw. entsprechende Prämien sowie Inanspruchnahme des Mindesturlaubs ca. 60 Arbeitstage eingespart werden. Geht man von 260 Arbeitstagen pro Jahr aus, entspräche dies einer Rate von fast 25%. Anders ausgedrückt, würde nach 4 Jahren ein Anspruch auf vorzeitige Pensionierung um ein Jahr entstehen, oder ein Langzeiturlaub von einem Jahr könnte genommen werden.
Sicherlich können Arbeitszeitverkürzungen gegen Entgeltverzicht in vielfältiger Form zur Anwendung kommen(einmaliger Sonderurlaub von mehr als 30 Tagen, teilweiser Entgeltverzicht, Teilzeitarbeit). Schließlich gibt es diverse Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, die z. T. auch durch die aktuellen tarifpolitischen Diskussionen bekannt geworden sind.