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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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Organisation, Führung und Personal 291

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, daß bei einer Anwendung von Cafeteria­Programmen in der Bundesrepublik in stärkerem Maße als bei einer Anwendung in den USA die Ebene der individuellen Auswahl von Entgeltkomponenten durch indirekte Partizipationsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten überlagert wird.

® Zur Attraktivität der Cafeteria-Options(Nachfrageseite)

Sicherlich wird die Barauszahlung von Entgeltkomponenten auch zukünftig eine dominierende Rolle spielen. Eine unterschiedliche Einschätzung ist jedoch dann zu erwarten, wenn man z.B. nach der Gehaltshöhe und der Position, nach Alter und Familienstand unterscheidet: ein Ansatzpunkt für entsprechende empirische Untersuchungen, die noch weitgehend fehlen.®® Darüber hinaus kommen folgen­de Möglichkeiten in Betracht:

Umrechnung von Entgeltbestandteilen in Zeit-Äquivalente

Um das mögliche Ausmaß zu ermitteln, das mit der Umwandlung von Entgeltbe­standteilen in Zeit-Äquivalente verbunden sein kann, soll folgende Plausibili­tätsrechnung vorgenommen werden.

Bezogen auf das mögliche Ausmaß von Entgelterhöhungen entspricht eine Stei­gerung von 3,5% bei 173 Arbeitsstunden pro Monat in Abhängigkeit vom jewei­ligen Entgeltniveau ca. 89 Arbeitstagen pro Jahr.

Eine Umwandlung von 2 Monatsgehältern Jahressonderzahlung bzw. entspre­chender Beiträge für Tantiemen oder andere Prämien entspräche etwa 40 Ar­beitstagen.

Weitere Arbeitszeit könntegenommen werden, wenn bei einem Urlaubsan­spruch von 30 Tagen pro Jahr derjenige Teil, der über den gesetzlichen Mindest­urlaub von 18 Tagen hinausgeht, das sind 12 Tage, über mehrere Jahre kumu­liert werden könnte.

Insgesamt könnten somit in einem Jahr bei Verzicht auf Entgeltsteigerung und Jahressonderzahlung bzw. entsprechende Prämien sowie Inanspruchnahme des Mindesturlaubs ca. 60 Arbeitstage eingespart werden. Geht man von 260 Ar­beitstagen pro Jahr aus, entspräche dies einer Rate von fast 25%. Anders ausge­drückt, würde nach 4 Jahren ein Anspruch auf vorzeitige Pensionierung um ein Jahr entstehen, oder ein Langzeiturlaub von einem Jahr könnte genommen wer­den.

Sicherlich können Arbeitszeitverkürzungen gegen Entgeltverzicht in vielfältiger Form zur Anwendung kommen(einmaliger Sonderurlaub von mehr als 30 Ta­gen, teilweiser Entgeltverzicht, Teilzeitarbeit). Schließlich gibt es diverse Mög­lichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, die z. T. auch durch die aktuellen tarif­politischen Diskussionen bekannt geworden sind.