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Organisation, Führung und Personalmanagement : neue Perspektiven durch Flexibilisierung und Individualisierung / von Dieter Wagner
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292 Organisation, Führung und Personal

Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen

Direktversicherungen kommen insbesondere für Führungskräfte und für AT­Mitarbeiter in Betracht. Dabei handelt es sich um die Ausnutzung von Steuer­vorteilen, wenn Entgeltbestandteile(z.B. Teile des 13. Gehaltes) in einer Le­bensversicherung angelegt werden, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen hat. In diesem Fall ist lediglich ein Pauschalsteuerbetrag in Höhe von ca. 10% zu entrichten. Die betreffende Lebensversicherung kann dabei als zusätzliche Altersversorgung betrachtet werden.

Hinsichtlich zusätzlicher Krankenversicherungen ist in der Regel mit einem In­kasso-Rabatt von ca. 3% zu rechnen, der mit dem entsprechenden Verwaltungs­aufwand zu verrechnen wäre. Gruppenversicherungen lohnen sich deshalb in er­ster Linie bei größeren Unternehmen.

Darüber hinaus wären grundsätzlich Versicherungen gegen Entgeltverzicht denkbar. Es ist jedoch zunächst zu untersuchen, welche Personen diese Möglich­keit in Anspruch nehmen würden und welchen Pauschalsteuersatz das Finanz­amt festlegen wird.

Es wäre auch denkbar, daß der Arbeitnehmer auf Entgeltbestandteile verzichtet und diese Beträge für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung verwendet oder, um einen bestimmten Zeitraum früher in Pension zu gehen. Hier sind Un­ternehmungen im Vorteil, die eine betriebliche Altersversorgung auf Versiche­rungsbasis anbieten, weil dann relativ einfach unterschiedliche Ein- und Auszah­lungen vorgesehen werden können. Es ist einleuchtend, daß es sich hierbei in der Regel um Tochtergesellschaften amerikanischer Muttergesellschaften handelt, die entsprechenden personalpolitischen Grundsatzregelungen der Zentrale ge­folgt sind.

Ansonsten bestehen Probleme, die sich auf die Anpassung von Pensionen nach dem Eintritt in den Ruhestand beziehen. Deswegen sind angesichts der Recht­sprechung zur Anpassung von Betriebspensionen und auch wegen des Sachver­haltes, daß zumindest zur Zeit für Anpassungen keine Rückstellungen gebildet werden können, bei dieser Wahlmöglichkeit Bedenken anzumelden.

Inanspruchnahme von Sachleistungen

Den Mitarbeitern Werkswohnungen oder Häuser anzubieten, kann in Gebieten mit relativ knappem Wohnangebot durchaus sinnvoll sein. Hier ist die Besteue­rung des geldwerten Vorteils oft günstig für den Mitarbeiter.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Darlehen zu einem ermäßigten Zinssatz zu vergeben. Bei einem Zinssatz von 4% entsprechen z.B. 2000 DM Gehalts­erhöhung einem Darlehen von 50000 DM, das z. B. zweckmäßigerweise zur Bil­dung von Wohnungseigentum verwendet werden kann.