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292 Organisation, Führung und Personal
— Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen
Direktversicherungen kommen insbesondere für Führungskräfte und für ATMitarbeiter in Betracht. Dabei handelt es sich um die Ausnutzung von Steuervorteilen, wenn Entgeltbestandteile(z.B. Teile des 13. Gehaltes) in einer Lebensversicherung angelegt werden, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen hat. In diesem Fall ist lediglich ein Pauschalsteuerbetrag in Höhe von ca. 10% zu entrichten. Die betreffende Lebensversicherung kann dabei als zusätzliche Altersversorgung betrachtet werden.
Hinsichtlich zusätzlicher Krankenversicherungen ist in der Regel mit einem Inkasso-Rabatt von ca. 3% zu rechnen, der mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand zu verrechnen wäre. Gruppenversicherungen lohnen sich deshalb in erster Linie bei größeren Unternehmen.
Darüber hinaus wären grundsätzlich Versicherungen gegen Entgeltverzicht denkbar. Es ist jedoch zunächst zu untersuchen, welche Personen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen würden und welchen Pauschalsteuersatz das Finanzamt festlegen wird.
Es wäre auch denkbar, daß der Arbeitnehmer auf Entgeltbestandteile verzichtet und diese Beträge für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung verwendet oder, um einen bestimmten Zeitraum früher in Pension zu gehen. Hier sind Unternehmungen im Vorteil, die eine betriebliche Altersversorgung auf Versicherungsbasis anbieten, weil dann relativ einfach unterschiedliche Ein- und Auszahlungen vorgesehen werden können. Es ist einleuchtend, daß es sich hierbei in der Regel um Tochtergesellschaften amerikanischer Muttergesellschaften handelt, die entsprechenden personalpolitischen Grundsatzregelungen der Zentrale gefolgt sind.
Ansonsten bestehen Probleme, die sich auf die Anpassung von Pensionen nach dem Eintritt in den Ruhestand beziehen. Deswegen sind angesichts der Rechtsprechung zur Anpassung von Betriebspensionen und auch wegen des Sachverhaltes, daß zumindest zur Zeit für Anpassungen keine Rückstellungen gebildet werden können, bei dieser Wahlmöglichkeit Bedenken anzumelden.
— Inanspruchnahme von Sachleistungen
Den Mitarbeitern Werkswohnungen oder Häuser anzubieten, kann in Gebieten mit relativ knappem Wohnangebot durchaus sinnvoll sein. Hier ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils oft günstig für den Mitarbeiter.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Darlehen zu einem ermäßigten Zinssatz zu vergeben. Bei einem Zinssatz von 4% entsprechen z.B. 2000 DM Gehaltserhöhung einem Darlehen von 50000 DM, das z. B. zweckmäßigerweise zur Bildung von Wohnungseigentum verwendet werden kann.