Organisation, Führung und Personal 293
Als weitere Form der Inanspruchnahme von Sachleistungen kommt die Vergabe von Dienstwagen bzw. Fahrzeug-Leasing gegen Entgeltverzicht in Betracht. Hinsichtlich Fahrzeug-Leasing gibt es in einschlägigen Zeitschriften Beispiele, die sich in der Regel auf Gehälter im Bereich der leitenden Mitarbeiter beziehen. Dabei wird deutlich, daß der betreffende Arbeitnehmer beim Entgeltverzicht für einen Dienstwagen(entweder aus Gehaltserhöhung oder Tantieme) sich um etwa 1000 DM bis 3000 DM p.a. günstiger stellt(je nach Fahrzeug und Gehaltsniveau).
Der Arbeitgeber hat hingegen den gleichen Aufwand zu tragen(Leasing-Aufwand anstelle von Personalaufwand). Diese ausgeglichene Bilanz verschiebt sich jedoch zugunsten des Arbeitgebers, wenn
— der Arbeitnehmer Dienstreisen mit dem geleasten Pkw unternimmt. Dann entfällt das Kilometergeld für Dienstfahrten, dem ein bestimmter Aufwand für Dienstfahrten, Kraftstoff und Öl gegenzuhalten ist;
— der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für Nutzung des Fahrzeuges nicht versteuert, sondern den Betrag hierfür ganz oder teilweise an den Arbeitgeber abführt.
Darüber hinaus zeigen einschlägige Berechnungen, daß Leasing gegen Entgeltverzicht nicht nur für Führungskräfte wirtschaftlich günstig sein kann. Im wesentlichen hängt der individuelle Nutzen davon ab, welcher Fahrzeugtyp gewählt wird und wie groß die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ist.®
— Beteiligung am Produktivvermögen und Gewinnbeteiligung
Die Diskussion um betriebliche Beteiligungsmodelle hat wieder an Intensität gewonnen. Dabei gibt es sowohl aus der Sicht des Unternehmens als auch aus Mitarbeitersicht eine Reihe von Vorteilen, wobei zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung am Produktivvermögen oder auch am Unternehmensgewinn vorhanden sind. Eine stärkere Belebung entsprechender Überlegungen, insbesondere im politischen Bereich, wäre sicherlich zu wünschen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für Klein- und Mittelbetriebe diverse sinnvolle Beteiligungsmodelle gibt.”
Unter„Cafeteria-Aspekten“ ist insbesondere die Möglichkeit hervorzuheben, daß Gewinnanteile individuell unterschiedlich entweder bar ausgezahlt oder in einem betrieblichen Fonds einbehalten werden, wobei sie z.B. zur erhöhten Altersversorgung oder für einen vorzeitigen Ruhestand verwendet werden können.
® Grenzen der Anwendung:
Hat der Cafeteria-Ansatz eine Chance zur Verwirklichung? Es leuchtet unmittelbar ein, daß Cafeteria-Modelle nach US-amerikanischem Muster nicht ohne weiteres auf Unternehmungen in der Bundesrepublik